- Project Runeberg -  Axel Hägerström : eine Studie zur schwedischen Philosophie der Gegenwart /
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(1939) [MARC] [MARC] Author: Ernst Cassirer - Tema: Philosophy
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - 2. Die Kritik des Subjektivismus

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AXEE hägerström 35
Kritik nicht zu lange verweilen, sondern müssen uns statt dessen in
den eigentlichen Mittelpunkt seiner Erkenntnislehre, in seine Analyse
des Realitätsbegriffs versetzen. Bevor ich auf diese Analyse eingehe,
sei es mir erlaubt, meine eigene Stellung zu dem Problem, die ich in all
meinen Arbeiten zur Erkenntnistheorie festzuhalten und eingehend
zu begründen gesucht habe, hier noch einmal, in möglichster Prägnanz
und Kürze, zu skizzieren. Denn nur auf Grund einer solchen Darle-
gung wird es möglich sein, die Fragen, die ich an Hägerströms Erkennt-
nislehre richten möchte, scharf und klar zu formulieren. Die »kriti-
sche» Philosophie beginnt mit einer »Revolution der Denkart», durch
die der Schwerpunkt des Realitätsproblems verschoben und an eine
andere Stelle verlegt wird. Sie macht sich nicht länger anheischig,
das Problem zu behandeln, das die dogmatische Metaphysik gestellt
hatte, und das innerhalb derselben zu immer neuen, einander wider-
streitenden Dösungsversuchen geführt hatte. »Der stolze Name einer
Ontologie, welche sich anmasst, von Dingen überhaupt synthetische
Erkenntnisse a priori in einer systematischen Doktrin zu geben, muss»
— wie Kant sagt — »dem bescheidenen einer blossen Analytik des
reinen Verstandes Platz machen.»1) Die Frage bezieht sich jetzt also
nicht mehr auf »Dinge überhaupt»; auf Gegenstände, die in ihrem
absoluten Dasein und So-Sein erfasst werden sollen. Sie geht lediglich
auf jene Gegenstände, die uns in einer bestimmten Erkenntnisart, die
Kant unter dem Namen des »reinen Verstandes» zusammenfasst,
zugänglich werden, und die unter den Bedingungen eben dieser Er-
kenntnisart betrachtet werden sollen. Dieser Name klingt psycholo-
gistisch und subjektivistisch. Aber für Kant ist der Verstand nicht
länger ein einzelnes »Vermögen» der menschlichen Seele. Er definiert
ihn vielmehr als das »Vermögen der Regeln», d. h. als die logische
Voraussetzung dafür, dass es überhaupt so etwas wie Regelmässigkeit,
wie durchgehende Ordnung, wie Gesetzlichkeit in den Inhalten gibt,
auf die sich die Erkenntnis bezieht. Der Verstand in diesem Sinne
bedeutet also keinen Inbegriff blosser Vorstellungen, und ebensowenig
bedeutet er ein Ganzes von Begriffen und Urteilen, wenn unter diesen
letzteren psychische Akte verstanden werden, die sich in einem be-
stimmten Zeitpunkt in unserem Bewusstsein abspielen. Er will statt
dessen vielmehr das »Stattfinden von Grundsätzen» ausdrücken,2)
*) Kritik d. r. Vern., 2. Aufl. S. 303 (S. W., Ausg. Cassirer, III, 217).
2) Vgl. z. B. Kr. d. r. Vern., 2. Aufl., S. 197 (Ausg. Cassirer III, 154).

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