- Project Runeberg -  Axel Hägerström : eine Studie zur schwedischen Philosophie der Gegenwart /
91

(1939) [MARC] [MARC] Author: Ernst Cassirer - Tema: Philosophy
Table of Contents / Innehåll | << Previous | Next >>
  Project Runeberg | Catalog | Recent Changes | Donate | Comments? |   

Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - 4. Recht und Mythos

scanned image

<< prev. page << föreg. sida <<     >> nästa sida >> next page >>


Below is the raw OCR text from the above scanned image. Do you see an error? Proofread the page now!
Här nedan syns maskintolkade texten från faksimilbilden ovan. Ser du något fel? Korrekturläs sidan nu!

This page has never been proofread. / Denna sida har aldrig korrekturlästs.

AXEL HÄGERSTRÖM ?!
ihm eigentlich die übernatürliche Kraft, durch Reinheit von Befleckung
mit Todeskeimen charakterisiert, also eine mystische Lebenskraft. Aber
diese Bedeutung verblasst mehr und mehr; es findet eine »Bedeutungs-
entwicklung» statt, durch welche der innige Zusammenhang zwischen
dem ius iustum etc. und der mythisch-religiösen Sphaere relativ gelöst
wird.1) An anderer Stelle spricht Hägerström davon, dass wir in den
uns vorliegenden Rechtsquellen nur noch ein »verblasstes Überbleib-
sel» der ursprünglichen mystischen Grundanschauung zu erkennen
vermöchten2), oder dass die Ausdrucksweise der klassischen Juristen
uns nicht täuschen dürfe, da sie »durch einen dem System selbst frem-
den Überbau beeinflusst» sei.3) Aber diese soziologische Kategorie
des »Überbaus » lehrt uns nichts über die Möglichkeit eben dieses Über-
baues selbst und über seine ideellen Bedingungen. Die Tatsache, dass
schon den klassischen römischen Juristen der mystische Ursprung ein-
zelner ihrer fundamentalen Begriffe nicht mehr bewusst oder dass er
für sie verdunkelt war, darf ja nicht rein negativ, sondern sie muss zu-
gleich positiv gewertet werden. Hier liegt offenbar kein blosses »Ver-
gessen », sondern eine Umformung vor, die einen neuen Gehalt an Stelle
des alten setzt. Und eben das »Warum» dieses Neuen gilt es zu ver-
stehen. Ich glaube, wir können dieses Warum nur erfassen, wenn wir
nicht die Rechtsgeschichte allein befragen, sondern eine Verallgemeine-
rung des Problems versuchen, —• wenn wir uns den Gang der Kulturent-
wicklung als Ganzes verdeutlichen. Denn hier finden wir überall, dass
die Richtung vom »Mystischen» zum »Symbolischen» und »Ideellen»
geht; dass die mythische Hypostase allmählich durch die Erkenntnis
von »Prinzipien», von Regeln, von Grundsätzen, von vnodéoeiç ver-
drängt wird.
Versuchen wir uns dies vorerst an der Entwicklung des griechi-
schen Denkens zu vergegenwärtigen; denn dieses hat nach Häger-
ström an der Ausbildung des Systems der römischen Jurisprudenz
einen entscheidenden Anteil gehabt. Seine Auffassung vom Grund-
charakter dieses Systems wird dadurch freilich nicht verändert. Denn
die griechische Philosophie ist ihm selbst kaum etwas anderes als eine
Kette metaphysischer und somit »abergläubischer» Vorstellungen. Bei
Thaies, bei Anaximander, bei Heraklit, und weiterhin bei Platon, bei
1) Röm. Obligationsbegr., S. 555 ff.
2) ibid., S. 295.
3) ibid., S. 598 f.

<< prev. page << föreg. sida <<     >> nästa sida >> next page >>


Project Runeberg, Sat Dec 9 18:24:11 2023 (aronsson) (download) << Previous Next >>
https://runeberg.org/casshaeg/0097.html

Valid HTML 4.0! All our files are DRM-free