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— lö —
in den Reichstagen war die aristokratische Periode in Schwedens
Geschichte für immer zu Ende. Merkwürdig ist zu beobachten,
wie unter den größten Umwälzungen auf politischem Gebiete
der soziale Ausgleich seit Ende des 17. Jahrhunderts
ununterbrochen vorwärtsschreitet. Von der Selbstherrschaft 1680- 1719)
wird das Staatsschiff in die Ständeherrschaft (1719- 1772), und
■dann noch einmal in die Selbstherrschaft 11789 -1809) geworfen,
bis die politischen Gegensätze im Jahre 1809 zu dem
Gleichgewicht des konstitutionellen Königtums gelangen. Auf dem
sozialen Gebiete ist dem nicht so. Dort geht, ohne Umstürze und
Rückfälle, die Abschreibung der Privilegien des Adels
ununterbrochen fort. Die Standesgeschichte Schwedens seit der großen
Reduktion ist eine fortlaufende Nivellierung, die 1809. kann man
sagen, zu Ende geführt ist.
Nach dieser Zeit und bis zur Einführung der neuen
Repräsentationsordnung 1865 bildet der Adel zwar ständig ein
Viertel des Reichstages. Allein der Adel repräsentiert nunmehr
nur im äußeren einen besonderen Stand; in Wirklichkeit ist er
nur ein Repräsentant der höheren gebildeten Klassen. Ihre
Interessen sind nicht mehr andere als die der Gebildeten im
allgemeinen. Was außer dem Repräsentationsrecht an Privilegien
noch übrig bleibt, ist nicht nennenswert; und von den
Reichtümern, die der Adel einmal besessen, ist nicht mehr viel übrig.
Indessen, noch bestand das Recht des Adels, den einen der vier
Stände im Reichstag zu bilden, und dies war das letzte Opfer,
das der Adel auf den Altar des Vaterlandes niederlegte. Damit
war die Mission des Adels im schwedischen Volke vollständig
beendigt. Die beiden letzten Akte, die freiwillige Entsagung
von den noch bestehenden ökonomischen Vorzugsrechten 1S09
und von den politischen 1865, bilden einen würdigen Abschluß
einer im ganzen schönen und ehrenvollen Geschichte.
* *
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