- Project Runeberg -  Arkiv for/för nordisk filologi / Tjugotredje Bandet. Ny följd. Nittonde Bandet. 1907 /
208

(1882) With: Gustav Storm, Axel Kock, Erik Brate, Sophus Bugge, Gustaf Cederschiöld, Hjalmar Falk, Finnur Jónsson, Kristian Kålund, Nils Linder, Adolf Noreen, Gustav Storm, Ludvig F. A. Wimmer, Theodor Wisén
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208

v. Vleuten: Anmälan. 208

lente in Bergen, bis jetzt nur im Auszuge gedruckt im Norske
Magasin I 568 n:o 7.

Andere N:o waren bis jetzt nur einmal gedruckt, darunter
einige an allgemein weniger bekannten Stellen, so z. B. N:o 65
"Rostock, Stralsund und Greifswald treten der Münzkonvention der
nordischen Reiche bei" übernommen aus Ungnaden. Amoenitates
diplomatico-historico-juridicae S. 601—604 (im Auszug allerdings
auch in HR. I 7 n:o 850), ferner N:o 128 König Christofs
Privileg för Brielle und Scbiedam, vorher nur in v. Alkemade en v. d.
Schelling Beschryving van de stad Brielle II 69. Dem Werte des
Unternehmens kann es keinen Eintrag tun, wenn die meisten
andern Urkunden aus bekannteren Büchern übernommen sind, so
waren beispielsweise allein schon über die Hälfte aller Urkunden
vorher im Diplomatarium Norwegicum zu finden, man braucht
eben in Zukunft dann nicht mehr von den verschiedensten Seiten
her mühsam das Material zusammenzutragen, sondern hat es
handlich in dem vorliegenden Bande vereinigt. Neben den bisherigen
Drucken, die mit peinlicher Genauigkeit angeführt sind, ist der
Herausgeber aber auch stets, wenn möglich, auf die vorhandenen
Handschriften zurückgegangen. Bei der grossen Anzahl der
letzteren bedurfte es eines wahren Bienenfleisses, dieselben in so
eingehender Weise zu bewältigen und dürfen wir dem hochverdienten
Herausgeber unsere Anerkennung nicht versagen. Eine
Nachprüfung im einzelnen ist nur demjenigen möglich, dem die
grossen Handschriftensammlungen des Nordens zugänglich sind.

Sehr zweckdienlich sind auch die Beigaben zu mehreren N:o,
welche teils Vorarbeiten darstellen, teils zum Verständnisse der
Haupturkunde beitragen. Solche Zusätze befinden sich bei den
N:o 1, 22, 24, 32, 46, 54, 75, 87, 97, 99, 102, 104, 130, 136
und bieten manch wertwolle Notiz. Wie wichtig ist z. B. die 3:te
Beigabe zu N:o 24, welche ein Verzeichnis aller älteren
norwegischen Privilegien und Gesetze für die fremden Kaufleute und
Handwerker enthält, nicht weniger als 119 verschiedene Erlasse dieser
Art zählt jener Zusatz auf.

Die Anmerkungen sind nicht sehr zahlreich und sehr kurz
gefasst, verraten aber eine überaus grosse Sachkenntniss und
tragen wesentlich zur Erleichterung des Verständnisses bei.

Um auf den Ausgangspunkt zurückzukommen, so besteht
kein Zweifel, dass der Wunsch Konrad Maurers, das Werk möge
in bewährte Hände gelegt werden, in Erfüllung gegangen ist.
Grosser Dank gebührt dem Herausgeber, dass er sich dieser für
einen bedeutenden Gelehrten doch immerhin mit einem Opfer der
Entsagung verbundenen Arbeit unterzogen hat, doch mag die
Tatsache ihm zur Befriedigung gereichen, dass durch dies Werk die
nordische Rechtsgeschichte um einen grossen Schritt vorwärts
gekommen ist.

München im December 1905. Max V. Vleuten.

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