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— 678 –
äusserste Noth solches erfordern, oder der Feind mit Force
dennas-sen auf ihn zugehen sollte, dass er par raison d’état ein anders zu
thun veranlasset würde, wie dann der Herr nach seiner "bekannten
Derxterität und Glimpf ihn hiezu zu disponiren sich bemühen, und
im Uebrigen allen Sachen also zu einrathen ohnbeschwert sein «olle,
nachdem er solches auf alle begebende Occasion zu des allgemeinen
Wesens und höchstseligster I. K. M. Leibes-Erbin und der Krone
Schweden Nutzen und Besten erspriesslich dijudiciren wird. Und
werde ich nicht unterlassen, sobald ich hiesiges Orts zu einer
Richtigkeit erlange, dem Herrn meine Gedanken hierüber mit Mehrercm
und specialius zu eröffnen. Habe unterdessen dem Herrn solches
für diessmal -freundlich anzufügen nicht unterlassen wollen, Ihn damit
göttlichem Gnadenschutz getreulich empfehlend. Datum Dresden den
19 December 1632.
Des Herrn
dienstwilliger
Axel Oxenstjerna.
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