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sen Statt 625 Rth, Als haben Ihre Königliche Majestät Dero
Offi-cieren und Obristen folgender Gestalt anweisen wollen: Solche
spe-cificirte Gelder sollen die König|. Officiere von den Fürst!.
Pommerischen in den Quartieren deputirten Commissariis fordern, und in
Mangel des Geldes, Korn, Haber und Vieh nach Valor, wie ës in
der nächst angelegenen Stadt markgängig, in solutum annehmen;
dafern auch die Untersassen mit der Bezahlung nicht alsobald
aufkommen, und mit den Obristen um Frist bis zum neuen, damit sie
das Saatkorn haben, accordiren könnten, lassen Ihre König!. Majæt
solches geschehen, jedoch dass den Reutern hiedurch nichts abgehe,
noch Dero Dienst versäumt werde. Damit auch obspecificirte
Gelder desto leichter und richtiger auskommen können, wollen Ihre
Königl. Majestät, dass des Colbergischen Blocquements Unkosten
darin begriffen und besagte Quartiere so lange, als diese Lieferung
währet, von andern Musterplätzen, Servition und Beschwerden
befreiet sei. Signatum Stettin*) Martii 1631.
*) Mellan den l:a och 5:e.
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