- Project Runeberg -  Arkiv till upplysning om svenska krigens och krigsinrättningarnes historia / Tredje bandet /
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— SI 128 —

M 1057.

Ordnung des Provianthauses fur die Königlich
Schwedische Garnison in der Stadt Alten-Stettin.

1.

Erstlich soll ein Provianthaus von gewissen dazu deputirten
Leuten, als Marius Westhoff, Proviantmeisters, Johan Beckman, Gregorio
Mundino, Dietrich Stadtlander, Knut Daniel Schlegel, Coadjutoren,
für 4,000 Mann effective angerichtet, und auf drei Monate fürs erste
mit sufficienten Proviantwaaren, so man mit Hecht für Kaufmannsgut
kann und mag erkennen, versorget werden. Also wenn die
Leh-nungstage verflossen sind, wegen Maugelung einer oder anderer
notwendigen Waare die Soldaten in keinerlei Noth gerathen mögen,
was selbige Personen in ihrem Officio zu Nutzen des Provianthauses
bei Leuten aufnehmen, contrahiren und verschreiben, solches soll so
bündig und kräftig sein, als wenn es von der ganzen Stadt
contra-hirt und unterschrieben wäre.

2.

Damit auch hierzu zu gelangen so viel leichter sei, sollen
gedachten Provianthauses Privilegia diese sein:

1) Der königlichen sowohl fürstlichen Zoll und Stadtes Anlage
in den Proviantwaaren, die effective ins Provianthaus zur See oder
zu Land geliefert und aus demselbigen wiederum auf die
Königliche Soldateska ordentlicher Weise gewandt und distribuirt werden,
befreiet zu sein.

2) Zu Erkaufung der Victualien und Proviantwaaren, so
wirklich ins Provianthaus kommen, den Vorkauf um markgänglichen
Werth zu haben.

3) In dazu gehörigem Schiff und Landfuhre, wenn Schiffe
vorhanden und die höchste Noth es erfordert, vor allen andern
Privatpersonen den Vorgriff, auch freien Pass und nöthige Convoi zu haben.

4) In ihrem Provianthandel keine gerichtlichen Processe oder
Weitläufigkeiten, noch einige Appellationes zu attendiren oder
zuzulassen, sondern summarie de siinplici et piano alles eines jedweden
Obrigkeit zu entscheiden und paratissimam executionem mitzutreiben.

5) Ihre Vorlage-Bezahlung für alle die Waaren, so ordentlicher
Weise auf die Königliche Garnison distribuirt werden, vermöge der
im Taxecontract specificirten Werthirung von drei Monaten zu drei
Monaten aus Ihr. Kön. M:ts Kammer in baarem Gelde allhie zu
empfangen.

Svenskt KHgshist. Arkiv. 3.

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