- Project Runeberg -  Konung Augusts politik åren 1700-01 /
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(1898) [MARC] Author: Carl Hallendorff - Tema: Russia, War
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Full resolution (TIFF) - On this page / på denna sida - Bilaga. Traktaten mellan konung August och tsar Peter i Birzen - A. Allianz mit Moscau

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KONUNG AUGUSTS POLITIK ÄRF.N 17OO—01 105

5.

Wir wollen ferner umb die vorhabende Operation mit aller
Macht fortzusetzen, über diejenige Krieges Ammunition so
al-bereits zu Dünnaburg befindlich sich zu einen Vorschuss von
Hundert-Tausend Pfund tüchtiger Pulver, anheischig machen, und
bis nach Witepsk an der Düna, anfuhren lassen da es von Einen
Königl. Pohlisch. Commissario übernommen und ferner am Ohrt
und Stelle geliefert wird.

6.

Gleicher massen Wir denn zu bezeugung Unserer
besondern gegen Königl. May:t tragenden Freundschafft und
beför-derung der gemeinsamen Sachen, gleich nach Unserer Ankunfft
zu Smolensko zwey Hundert-Tausend Thaler oder
Hundert-Tausend Rubel so viel als möglichen an Thaler oder Ducaten, an
einen Königlichen Commissarium gegen quittung und auf zwey
Jahr an eben solcher Müntze wieder zahlbar, auszahlen lassen
wollen.

7.

Wie nun Ihro Königl. May:t dieses Unser
Freundbrüderliche Anerbiethen mit Danck erkennen, als obligiren Sie sich
Ihres Ohrts, alle dero Trouppen und Kriegsbereitschafft, einig
und allein dahin anzuwenden, dass der Crohn Schweden, als Unser
beyderseits, allgemeinen Feinde aller erfindlicher Abbruch
geschehen und eine solche Diversion dieser Ohrten in Lieffland
und Estland, als welche Provintzen Wir ohne einiger
daraufhabenden Anspruch an Ihro Königl. May:t und die Respublic
Pohlen überlassen, gemachet werde, damit Wir nicht allein in
Unsern Reichen sicher, sondern auch an glückl. Fortsetzung
Unserer Waffen in Ingermanland und Carelen nicht gehindert
werden mochten, also, dass Ihro Königl. May:t sich erbieten, so
wohl allen Feindlichen Anfall auf Unsere Länder, als auch allen
Feindlichen Succurs von denen Plätzen, bey welchen Unsere
andere Troupes disseits ihre operationes haben werden
gäntz-lich abzuhalten und auf keine Weise nechst Göttlicher Hülfe
zuzulassen, zu welchem Ende denn

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