- Project Runeberg -  Bibelforskaren. Tidskrift för skrifttolkning och praktisk kristendom. / Trettiofemte årgången. 1918 /
95

(1907-1922) Author: Otto Ferdinand Myrberg, Johan August Ekman, Erik Stave
Table of Contents / Innehåll | << Previous | Next >>
  Project Runeberg | Catalog | Recent Changes | Donate | Comments? |   

Full resolution (TIFF) - On this page / på denna sida - Sidor ...

scanned image

<< prev. page << föreg. sida <<     >> nästa sida >> next page >>


Below is the raw OCR text from the above scanned image. Do you see an error? Proofread the page now!
Här nedan syns maskintolkade texten från faksimilbilden ovan. Ser du något fel? Korrekturläs sidan nu!

This page has never been proofread. / Denna sida har aldrig korrekturlästs.

KYRKLIG SEDVANERÄTT

95

die Päpste dazu, die Bischöfe anzuweisen, nach dem jus
commune zu richten, ausser wenn eine besondere
Gewohn-heit vorhanden sei? Wie könnte sich die öftere Berufung
auf die allenfalsigen Gewohnheiten der Diöcesen u. s. f.
erklären? Man wird doch nieht etwa sagen wollen: dadurch
erkennt sie der Papst an. Was der Papst nieht kennt, von
dessen Existenz er nieht einmal etwas weiss, das känn er
doch unmöglich anerkennen. Zu sagen, es genüge die
Mög-lichkeit, die Gewohnheiten kennen zu lernen, sei aber nieht
erforderlich, dass er sie auch kenne, ist eine leere
Redensart. Hiermit gleich steht der s. g. consensus legalis, den
man als vorhanden annimmt bei Gewohnheiten, welche die
im (gemeinen) Rechte anerkannten Erfordernisse haben,
somit in Vornhinein anerkannt seien, gewissermassen die
generelle Approbation erhalten haben. Ein soldier
consensus ist juristisch keiner. Wohl lässt sich eine positive
Billigung des Gewohnheitsrechts denken, wie eine solche
rücksichtlich der Gesetze der Bischöfe durch den Papst
prak-tisch ist ohne ihren Charakter zu ändern. Ein
Gewohnheits-recht aber, das erst Recht würde durch den Consens des
Gesetzgebers, ware offenbar ein an innerem Widerspruche
leidendes Ding. Wenn — da jener s. g. consensus tacitus
oder legalis keinen Inhalt hat — ein consensus expressus
erforderlich ist, so wird hierdurch ein Satz nieht Recht, weil
er in einer Übung seinen Ausdruck gefunden, sondern weil
der Gesetzgeber den Inhalt der Uebung sanctionirt, mithin
einem faktisch befolgten Satz auch die Autorität seines
Willens aufdrückt. Geschähe das schriftlich, so läge ein
Gesetz vor. Geschieht es nieht schriftlich, wie soll denn
der Einzelne so gut als der Richter sich davon in Kenntniss
setzen, dass der Papst einwilligt? Weil er geschwiegen?
Die von dem Privatrechte hergenommenen an sich mit
Vor-sicht zu gebrauchenden allgemeinen Rechtsregeln sind nach
der Natur der Sache absolut unanwendbar. Bedenkt man
aber vollends, dass unser Recht ausdrücklich erklärt, das
Gewohnheitsrecht werde durch ein allgemeines Gesetz nieht
tangirt, weil der Gesetzgeber die particulären Gewohnheiten

<< prev. page << föreg. sida <<     >> nästa sida >> next page >>


Project Runeberg, Sat Dec 9 15:07:30 2023 (aronsson) (download) << Previous Next >>
https://runeberg.org/bibelfor/1918/0125.html

Valid HTML 4.0! All our files are DRM-free