- Project Runeberg -  Bidrag till Kännedom af Finlands Natur och Folk, utgifna af Finska Vetenskaps-Societeten / Trettonde Häftet /
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II11T 0 LA.

sistorium in Wiburg in eingesandten
Sentiment und Supplicant sowohl als der Probst
Johann Deutsch in dort gewechselten
Satz-Schriften, und ersterer annoch hieselbst in
eingereichter Bittschrift wegen Confiscation der
von letzterm durante processu
einverschriebo-nen und vom Wiburgschen Magistrat mit
Se-qvester belegten Bücher, angebracht, folgende

Resolution.

Dieses Kaiserlische Collegium hat mit Befremden
ersehen, mit was für seichten und lahmen Gründen E. E.
Con8istorium dön ganz wiederrechtlichen und einem
Geistlichen unanständigen Bücher-Handel des Probsten Deutsch
zu vertheidigen und wo möglich zu rechtfertigen, ja sogar
die Continuation desselben, so viel an ihm gewesen, zu
bewirken, sich angelegen sein lassen — — — — —

Also ei&onnet dieses Ihro Kaiserl. Majestät Reichs
Justice-Collcgium in Erwägung solches allen für Recht,
dass dem Prnposito Deutsch, dessen bisheriger unbefugter
Bücher-Handel, der mit dem Amt eines Geistlichen
incom-patible und in dor Königl. Verordnung d. d. 11 Aug. 1580
§ 2 ohnehin ausdrücklich verboten ist, bei der in den
Gesetzen festgesetzten Strafe gänzlich zu inhibiren, hingegen
supplicantischen Buchführer und Buchbinder dieser Handel
mit Schul- und Kirchenbüchern um so mehr zu lassen, als
sein Antecessor matrimonii Öhman die Erlaubniss dazu und
ein Privilegium von dem Wiburgschen Magistrat erhalten,
welches auf seine, Grönroths jetzige Ehefrau extendirt
worden, wodurch er wie in der Stadt so auf dem Lande Bücher
zu verkaufen vor allen andern berechtigt ist, die noch keine
dergleichen Erlaubniss oder Berechtigung von einem dazu
uuthorisirton Orte erhalten; wobei er so lange zu schützen bis
einer hohen Obrigkeit gefällig sein wird irgend einem andern
ein solches Recht ausser Wiburg zu conferircn; wobei jedoch
ihm Grönroth, ernstlich zu injungiren, dass er dieses ihm

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