- Project Runeberg -  Bidrag till Kännedom af Finlands Natur och Folk, utgifna af Finska Vetenskaps-Societeten / Trettonde Häftet /
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IMPILAKS.

gleich die Dörfer Niinisyrjä und Ileiskonwaara ersterer
Kirche abgenommen und dieser zugelegt werden.
Ingleichen 2:o von obgcmeldeton Dörfern zur Imbilaxischen
Kirche näher und practicablere Wege als zur Pelgjärwischen,
sondern auch, dass 3:o gedachte Dörfer Niinisyrjä und
Ileiskonwaara schon in den ältesten Zeiten unter dem
russischen Gebiet Suistama, wovon Imbilax damals ein Anhang
gewesen, eigentlich gehört, und dessen erste lutherische
Einwohner zu selbiger Zeit nur aus Noth und so lange auf
Impilax keine Kirche erbauet gewesen, sich zu der
benachbarten Pelgjärwischen zu halten genöthigt worden, worüber
aber nichts obrigkeitliches verordnet gewesen. Daher denn
auch und weil 4:to der 21 § der königlichen Privilegien für
die Priesterschaft d. d. 1 üct. 1675 expresse verbietet, dass
sich kein Unterthan, weder hoher noch niedriger
unterstehen solle einige Dörfer von der einen Pfarre zur andern
ohne bischöflichen Consens zu verlegen, das ehemalige
Wi-burgische Consistorium 5:o veranlasset worden in dessen
Auspruch d. d. 10 Martii 1687 diese Dörfer wieder zu
ihrer eigentlichen, nehmlich der Imbilaxischen Kirche zu
weisen, bis die Pelgjärwische eine besondore Königl.
Verordnung, dadurch selbige Dörfer unter ihren Kirchspiel gelegt
worden, würde aufgezeigt haben, welches letztere aber 6:o
niemals geschehen, sondern diese Consistorialische
Verordnung in ihrem vigore und das Kirchspiel Imbilax in dem
Possoss dieser Dörfer verblieben, bis sich in den letzteren
Kriegszoiten und da diese Kirche nicht allemal im Stande
gewesen, etliche Bauern godachtor Dörfer abermals zur
Pelgjärwischen de facto gewendet, und daher dessen
Pastores Gelegenheit genommen selbige den
Imbilaxischen-aufs neue zu disputiren, so dass die
Priester-Gerech-tigkeiten aus gedachten Dörfern in den damaligen
turbulenten Zeiten bisweilen von den Pelgjärwischen und
Imbilaxischen zugleich eingetrieben worden, endlich aber
anno 1732 d. 26 Junii der ehemalige Land-Comiuissarius
Jonas Dykander solche durch einen eigenmächtigen
Ausspruch nach dem Pelgjärwischen Kirchspiel zu verlegen

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