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DAS MISSALE FÜR DIE DIÖZESE LEBUS 75
wählte das Kapitel eigenmächtig den Günther von Bünau zum Bischof, und
erst, als der Kurfürst von Brandenburg als Patronatsherr des Sprengeis
dieser ohne seine Zustimmung erfolgten Wahl die Anerkennung versagte,
wurde Dietrich von Bulow an stelle des Ersterwähnten mit der
Bischofswürde bekleidet. Wie lange dieses Interregnum gedauert hat, lässt sich nicht
genau ermitteln. Auffallender Weise kommt der Name des Günther von
Bünau im Zusammenhang mit dem Bistum Lebus in den Urkunden des Codex
diplom. Brandenburgicus überhaupt nicht vor. Sie lassen nur erkennen, dass
Dietrich von Bulow vor seiner Ernennung als Doctor juris dem Rate der
Kurfürsten von Brandenburg angehörte und in dieser Stellung auch verblieb,
nachdem er die Bischofswürde erlangt hatte. Da er bereits in einer Urkunde
vom 20. October 1490 (I, 7, S. 98) als »Postulat» der Kirche von Lebus
bezeichnet wird, scheint es sich also von Anfang an darum gehandelt zu haben,
dass der Kurfürst den einen, das Domkapitel dagegen den anderen
Prätendenten wählte. Solche Streitigkeiten pflegten sich in die Länge zu ziehen,
und wenn bis in den November 1491 Dietrich von Bulow im Gegensatz zu
anderen Bischöfen immer »Confirmierter zu Bischof der Kirchen Lebus»
genannt wird, so ist das wohl der Niederschlag davon, dass er noch immer nicht
von seinem Bistum hatte Besitz ergreifen können. Er erscheint dann erst am
31. Juli 1492 wieder (II, 5, S. 478) und nunmehr als Bischof von Lebus, ohne
Zusatz, wie andere Bischöfe. Damals ist also der Streit wohl beigelegt
gewesen. Das sind Verhältnisse, die wir wohl zu einer Erklärung für die
Entstehung des Lubucense heranziehen dürfen. Wenn wir annehmen, dass
entweder Ludwig von Burgsdorf oder Günther von Bünau dem Bartholomaeus
Ghotan in Lübeck den Auftrag zu dem Druck eines Missale für ihre Diöcese
erteilt haben, dass aber der Druck erst vollendet worden ist, nachdem
Burgsdorf gestorben oder Bünau seiner bischöflichen Würde entkleidet worden
war, so lässt es sich verstehen, dass die Ausgabe nicht sofort erfolgte. Wenn
dann Dietrich von Bulow den Wunsch hegte, durch Anbringung seines
Bischofswappens das Missale mit seiner Persönlichkeit dauernd in Verbindung zu
bringen, so kann es leicht geschehen sein, dass ein entsprechender Auftrag
den Bartholomaeus Ghotan, dessen Tätigkeit in Lübeck im Jahre 1492
aufgehört zu haben scheint, nicht mehr erreichen konnte. Bulow musste sich
also nach einer anderen Druckwerkstatt umsehen, welche das Missale in der
von ihm gewünschten Weise vollendete. Stephan Arndes, der vielleicht
zunächst in betracht gekommen wäre, hat anscheinend zwischen 1486 und 1500
nicht das Material gehabt, um sich selbständig an den Missaldruck zu wagen.
Die intermittierende Tätigkeit der Presse des Lucas und Matthaeus Brandis
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