- Project Runeberg -  Nordisk tidskrift för bok- och biblioteksväsen / Årgång IX. 1922 /
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(1914-1935)
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K. HAEBLER

genden Falle als Erinnerungszeichen gelten sollen, und war dem Schreiber
der Zeilen im Jahre 1520 von Ulrich von Hutten selbst verehrt worden.
Dadurch gewinnt natürlich die Persönlichkeit dieses Schreibers eine
besondere Bedeutung. Er schreibt eine ausserordentlich charakteristische
Handschrift; seine a und e, die mit ihrem freien Ende rechts vertikal erheblich
unter die Zeile herabreichen, sein c, das majuskelgross wie ein Rubrikzeichen
das Wort auseinanderreisst, sind ebenso ungewöhnlich, wie seine
Eigentümlichkeit, dem u gelegentlich zwei Striche aufzusetzen, so dass es wie ein
ü aussieht. Leider hat es aber dieser Freund Huttens unterlassen, seinen
Eintrag durch seine Namensunterschrift zu bekräftigen. Es gilt also zu
versuchen, ob man ihn auf andere Weise zu ermitteln vermag. Die eingehendere
Untersuchung ergab, dass die Notiz über dem Huttenschen Wappen nicht
die einzige Stelle war, an der sich der Schreiber in dem betreffenden
Bibelbande verewigt hatte. Nach und nach fanden sich nicht weniger als 24
Stellen, an denen dieselbe charakteristische Hand in diesem Bande, der die
Schriften des Neuen Testamentes enthält, Bemerkungen an dem Rande des
Druckes angebracht hatte. Leider erwiesen sich aber bei näherer Betrachtung
diese Eintragungen weder als sonderlich umfangreich noch als besonders
bedeutungsvoll. Sie bestehen fast durchgängig nur in der Wiederholung von
Worten oder kurzen Sätzen, die im Bibeltexte selbst oder im Kommentare,
oder in beiden gleichzeitig die Aufmerksamkeit des Lesers erregt hatten, und
deshalb von ihm schon im gedruckten Texte mit Tinte unterstrichen worden
waren. Nur an zwei Stellen verraten die Eintragungen wenigstens, dass der
Schreiber ein Deutscher war. Während er sich sonst stets des Lateinischen
bedient, hat er über dem 18. Kapitel des Evangeliums Johannis bemerkt:
Anfang des leiden Cristi, und gegen Ende des 18. Kapitels der Apokalypse hat er
am Rande bemerkt: Straff gottes vber babilon. Eine wertvollere Bemerkung
findet sich nur auf dem Titelblatte, doch ist auch diese in einer Weise
abge-fasst, die nicht mit Sicherheit erkennen lässt, ob sie tatsächlich auf den
Schreiber bezogen werden darf. Sie lautet nämlich: »Anno etc. 18. Iuri
vtriusque operam Moguntie nauanti casu venerat illuc lumen. Totius Germ.«
Leider bricht die Bemerkung hier schon mitten im Worte ab, die uns sonst
vielleicht noch weitere Aufklärung vermittelt hätte. Sicher war der Schreiber
zur Zeit ihrer Abfassung noch kein grosser Lateiner, denn weder das
»utriusque« (für utrique) noch das »navanti« (für navante) dürften
grammatikalisch zu rechtfertigen sein. Macht man aber diese Korrekturen, und
ergänzt als Subjekt zu dem »navante« ein »me« — was allerdings nicht
absolut richtig zu sein braucht — so kann man wohl als Sinn der Bemerkung

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Project Runeberg, Fri Jan 20 09:55:58 2012 (aronsson) (download) << Previous Next >>
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