- Project Runeberg -  Nordisk tidskrift för bok- och biblioteksväsen / Årgång IX. 1922 /
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(1914-1935)
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8 K. HAEBLER

darüber zu sagen, als dass die vorliegende Form des Stempelschmuckes eine
ziemlich ungewöhnliche ist.

Wann und durch wen die vier Bibelbände ihre buchbinderische
Ausstattung erhalten haben, ist allerdings weder aus der Form des Einbandes,
noch aus den darin befindlichen Eintragungen mit Sicherheit festzustellen:
nur so viel ist unzweifelhaft, dass die Bucher bereits in ihren heutigen
Einbänden waren, als Huttens Freund seine Eintragungen machte, denn diese
erstrecken sich nicht nur über den Inhalt, sondern kommen auch auf den
Buchdeckeln vor. Allerdings sind sie sehr ungleichmässig über die Bände
verteilt. Der vierte Teil, das Neue Testament enthaltend, weist deren bei
weitem die meisten auf; dagegen ist der zweite Teil fast ganz frei von ihnen
geblieben. Aber darin dürfen wir wohl ein Zeichen der Liebhabereien
seines Besitzers erblicken, dass auch hier auf dem hinteren Deckel ein Bild
eingeklebt ist, das zu dem Buche selbst nicht gehört. Denn während der
Band die prophetischen Bücher und die Makkabäer enthält, stellt das
eingeklebte Bild einen Crucifixus dar, einen ungewöhnlich stark blutenden
Leidensmann, ohne Nebenfiguren, in einem Rahmen von Blumen und
Blättern, die, wie die Darstellung selbst, mit der Hand koloriert sind. Auch
der dritte Band weist nur eine bescheidene Anzahl von Eintragungen,
ins-gesammt nur an sechs Stellen auf, und wenn auch diejenige zu der Stelle:
»Mulierem fortem« im 31. Kapitel der Sprüche Salomonis etwas
umfänglicher ausgefallen ist, so enthält doch auch sie nichts für die Person des
Schreibers charakteristisches. Etwas reichlicher finden sich solche
Bemerkungen wieder im ersten Bande; hier sind siebzehn Stellen mit Anmerkungen
versehen. Einmal entschlüpft dem Schreiber auch wieder ein deutsches
Wort; am ende des 9. Kapitels der Genesis, wo vom Tode Noah’s die Rede
ist, schreibt er am Rande: »Vita Noe 950 Iar«. Und da wir vermuten,
dass der Schreiber dem Richterstande angehört, so glauben wir vielleicht
auch eine Bestätigung dafür zu finden, wenn er im 19. Kapitel des zweiten
Buches der Paralipomena, da wo erzählt wird, dass König Josaphat in allen
Städten des Landes Richter einsetzte, am Rande bemerkt: »lus. Iudices
qualificati esse debent«. Aber weiter enthält auch dieser Band nichts, was
uns die Persönlichkeit des Schreibers bestimmter erkennen Hesse.

Dagegen fällt ein ganz neues Licht auf diese Frage durch eine andere
Eigentümlichkeit der vier Bibelbände. Sie tragen nämlich alle vier im
vorderen Deckel den Vermerk, dass sie im Jahre 1524 in Pforzheim gekauft
worden sind. In den Bänden I, III und IV lautet der Vermerk einfach:
Emptus pfortzen Anno .1.5.24. Nur in Band II heisst es etwas ausführ-

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