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38 KONRAD HAEBLER
Gerade diese ältesten datierten Rollen sind nun aber keine
überzeugenden Beweise für die Bedeutung, die den Initialen beizumessen ist. Ich werde
weiterhin den Beweis zu erbringen haben, dass die /. H. Rolle von 1525
wohl eher einen Besitzer, als einen Stempelschneider oder Buchbinder andeutet,
und auch aus den beiden anderen ältesten Rollen lassen sich keine
einwandfreien Schlüsse über ihren wahren Charakter ziehen. Wir müssen uns
vielmehr in eine spätere Periode, mitten hinein in die Blütezeit des Roll- und
Plattenstempelgebrauches versetzen, um zu einem gesicherten Ausgangspunkte
für unsere Untersuchungen zu gelangen.
Es ist oben schon flüchtig erwähnt worden, dass in einem Aufsatze im
Bd. IV der Zeitschrift »Het Boek», Frl. M. E. Kronenberg den Nachweis
erbrachte, dass eine Rolle, die mit den Initialen M. H., dem Monogramm N P
und der Jahreszahl 1552 bezeichnet war — sie bringt die nachmals
ausser-ordentlich beliebten Bilder der Auferstehung, des Sündenfalls, der Erschaffung
Evas und der Opferung des Isaak zur Darstellung — dem Buchbinder Michael
Henrici (Michel Hendricks) gedient habe. Die Untersuchung ist dann auf
breiterer Basis noch einmal aufgenommen worden von Huls hof und Schretlen
in dem Buche »De kunst der oude boekbinders» (Utrecht 1921) und Hess keinen
Zweifel übrig, dass in diesem Falle wirklich die Initialen den Namen eines
Buchbinders bezeichneten.
Einen ähnlichen Fall konnte ich selbst in meinen »Deutschen Bibliophilen
des XVI. Jahrhunderts» beibringen. In dem Briefwechsel, den der Magister
Georg Helt mit seinem fürstlichen Zöglinge und Freunde, dem Fürsten Georg
von Anhalt, geführt hat, wird gelegentlich auch erwähnt, dass der
Wittenberger Buchbinder Joachim Linck für die fürstliche Bibliothek Einbände
geliefert hat. Nun kehrt aber auf einer ganzen Reihe von Büchern der
Georgs-Bibliothek der Abdruck einer Rolle wieder, die vier weibliche
Gestalten mit den Inschriften Iudit, Jael, Deborah und Eva darstellt, von denen
die Eva mit der Jahreszahl 1548, die Deborah aber mit den Initialen /. L.
bezeichnet ist. Unter diesen Umständen glaubte ich mich zu dem Schlüsse
berechtigt, dass wir die Initialen /. L. als Joachim Linck auflösen dürfen,
so dass wir hier auch auf deutschem Boden ein Zeugnis dafür gewonnen
hätten, dass die Initialen der Rollstempel nicht den Eigentümer oder den
Stempelschneider, sondern vielmehr den Buchbinder zu bezeichnen bestimmt
waren.
Immerhin waren diese beiden Vorkommnisse so vereinzelte Fälle, dass
sich eine allgemein giltige Regel nicht wohl mit ihnen begründen Hess. Volle
Klarheit über die tatsächlichen Verhältnisse ergaben erst weitere Untersu-
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