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48 KONRAD HAEBLER
berger bekannte. Der Stempel hat nicht nur ihm, sondern auch seinem
Sohne gedient, denn er findet sich noch auf dem Einbände eines Buches, das
erst im Jahre 1573 gedruckt worden ist. Er kommt dagegen auch schon auf
Einbänden vor, die aus der zweiten Hälfte der zwanziger Jahre datiert sind,
er kann also auf keinen Fall erheblich später entstanden sein, als die
Aufschrift besagt. Ohne Zweifel ist er eines der frtihesten Beispiele eines
heraldischen Superexlibris und zeigt, dass diese Form zur Kenntlichmachung des
Eigentums, die uns besonders von den französischen Bibliophilen des XVII.
und XVIII. Jahrhunderts her geläufig ist, in Deutschland schon vor der
Mitte des XVI. Jahrhunderts heimisch gewesen ist. Es gibt dazu auch ein
Gegenstück von kleineren Dimensionen, das häufig den Rückendeckel der
Bücher schmückt, die den datierten Stempel auf dem Vorderdeckel tragen.
Dieser kleinere Stempel ist eirund gestaltet und hat keine Inschrift. Das
Wappenbild ist annähernd das gleiche, wie dort, nimmt aber hier nur die
Hälfte des Ovals in Anspruch, das im übrigen von einem reich entwickelten
Turnierhelm ausgefüllt wird. Hier haben wir es also zunächst mit einem
Plattenstempel zu tun, der den Besitzer des Buches anzeigt. Solchen
begegnen wir aus fürstlichem Besitze auch schon in der ersten Hälfte des XVI.
Jahrhunderts nicht eben selten; eigentümlich ist ihm nur, dass er hier das
Besitzzeichen eines Privatmannes ist.
Näher auf ihn eingegangen bin ich nur deshalb, weil er uns als Schlüssel
dienen soll zur Erklärung eines mit Initialen ausgestatteten Rollstempels, den
ich gleichfalls für ein Besitzerzeichen halte. Schon oben habe ich bei der
Aufzählung der ältesten datierten Initial stempeis der Rolle gedacht, die die
Buchstaben /. H. und die Jahreszahl 1525 trägt. Die Figuren dieser Rolle
sind, wie gesagt, vier Wappenschilde zwischen Renaissanceornamenten, die
dem Breslauer Stadtwappen entnommen sind. Nur ist der Löwe in einer
besonderen Weise abgeändert, so dass er gleichzeitig dem Wappen des
Johann Hess entspricht. Einen weiteren Beweis für diese letztere Deutung
finde ich in dem Umstände, dass neben diesem Schilde die Buchstaben /. H.
und darunter die Jahreszahl 1525 angebracht sind, d. h. dasselbe Datum,
das wir schon auf der Stempelplatte des Johann Hess gefunden hatten.
Wenn der Charakter eines Eigentumsstempels in diesem Falle vielleicht
noch nicht als zwingend erwiesen angesehen werden kann, so lässt eine
andere Rolle überhaupt keinen Zweifel zu an der Tatsache, dass sie ein
Besitzzeichen ist. Auch diese Rolle hat einen heraldischen Charakter, und
ist nach dem Prinzipe, das bei ihrer Gestaltung obgewaltet hat, der
vorerwähnten nahe verwandt, entstammt aber doch wohl einer etwas späteren
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