- Project Runeberg -  Nordisk tidskrift för bok- och biblioteksväsen / Årgång XII. 1925 /
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(1914-1935)
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EINE MUSIKALISCHE RELIQUIE DER KGL. BIBLIOTHEK IN STOCKHOLM__211

erkennt sie leicht daran, dass in der Anlage des Textes, der Entfernung der
Textzeilen von einander und der Silben, die die Worte zusammensetzen,
keinerlei Rücksicht auf darüber zu schreibende Musikzeichen genommen
wurde. In unserem Falle kann aber an derartiges nicht gedacht werden.
Selbst wenn man annähme, der Schreiber der Musikzeichen sei ein anderer
gewesen als derjenige des Textes, wozu aber — wie sich gleich zeigen wird
— keine Veranlassung vorliegt, so ist doch festzustellen, dass der Text von
Anfang an mit Rücksicht auf die darüber zu setzenden Tonzeichen
auseinander geschrieben und eingerichtet wurde. Ja, die Texte selber sind lediglich
Gesangtexte, und ihre Einrichtung und Folge erklärt sich nur daraus, dass
sie mit Gesangzeichen verbunden werden sollten. Ein Buch wie dasjenige,
zu welchem unsere 6 Blätter gehörten, hätte keinen Sinn, wenn nicht die
Tonzeichen dem Text übergeschrieben worden wären. Eine spätere
Eintragung kann also nicht in Betracht kommen, Text und Noten gehören
zusammen und sind gleichen Alters. Höchst wahrscheinlich hat sogar ein und
derselbe Schreiber den Text und die Tonzeichen geschrieben. Unter den
letzteren figuriert nämlich an mehreren Stellen der Buchstabe e, am rechten
Ende mehrerer Zeilen, aber auch innerhalb der Reihe der Tonzeichen, z. B.
in der letzten Zeile unseres Faksimiles über venit. Dies Tonzeichen-e hat
aber genau dieselbe Form wie das Text-e, nur dass aus Gründen musikalischer
Art — darüber nachher — der Buchstabe oben rechts in einen in die Höhe
gehenden leichten Strich ausläuft. Es kann jedenfalls kein Zweifel bestehen,
Text und Tonzeichen sind gleichzeitig.

Die dem Text übergeschriebenen Tonzeichen sind Neumen, wie sie im
frühen Mittelalter bis zum 12. Jahrh. ausschliesslich und darüber hinaus noch
in einigen Kirchen zur Aufzeichnung der liturgischen Gesänge üblich waren.
Unsere Neumen sind aber nicht auf ein System von Linien gesetzt, wie das
vom 12. Jahrh. an wenigstens in den romanischen Ländern und England die
Regel war, wo die Neuerung des Guido von Arezzo, das Vierliniensystem
mit den Schlüsselbuchstaben, bald Eingang fand. Nur in einigen deutschen
Kirchen und solchen der Schweiz hielt man noch lange an den alten,
linienlosen Neumen. Daraus folgt mit grosser Wahrscheinlichkeit, dass unsere
Blätter, wenn sie aus einem romanischen oder englischen Graduale stammen,
vor dem 12. Jahrh. geschrieben sein müssen. In der Tat ist ihre Herkunft
aus einer deutschen Kirche angesichts der unzweifelhaft nichtgermanischen
Eigenart der Neumen ein Ding der Unmöglichkeit. So bestätigt und sichert
bereits der allgemeine Charakter der Tonzeichen die zeitliche Fixierung, zu welcher
die Betrachtung der Textbuchstaben führt: auch so kommen wir ins 11. Jahrh.

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