- Project Runeberg -  Nordisk tidskrift för bok- och biblioteksväsen / Årgång XVII. 1930 /
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(1914-1935)
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Full resolution (TIFF) - On this page / på denna sida - Comité International des Bibliothèques. 3:e session. Stockholm 20—21.8. 1930. Actes - XIX. Mitteilung des Herrn Prof. Theissen

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Annexe XIX.

Dr. Theissen (Amsterdam) teilte Folgendes mit:

Ich möchte, wo so viele Kollegen aus so verschiedenen Ländern zusammen sind,
die Aufmerksamkeit nochmals — wie es schon im «Guide» statt gefunden hat — auf
den Zentralkatalog der Niederländischen Bibliotheken lenken, der an der Königlichen
Bibliothek im Haag im Entstehen begriffen ist. Schon sind die wichtigeren
wissenschaftlichen, an erster Stelle die Universitätsbibliotheken, zum weit grössten Teil
eingefügt und nicht lange mehr wird es dauern, so werden sie dem Katalog ganz
einverleibt sein. Die Absicht ist dann, so weit das möglich sein wird, auch andere,
wissenschaftliche Bibliotheken, städtische zum Beispiel und solche von Genossenschaften und
sonstigen Institutionen aufzunehmen, so dass der Katalog einmal ein ziemlich
vollständiges Bild des gesamten Bücherbestandes der niederländischen wissenschaftlichen
Bibliotheken darbieten wird. Kollegen, welche wissen möchten ob und wo sich ein
bestimmtes Buch in Holland befindet, wenden sich schon jetzt am Besten an die
Königliche Bibliothek, die, wenn der Zentralkatalog keine Auskunft gibt, die Anfrage
weiter befördert.

Weiter möchte ich, anlässlich eines Schreibens, das ich vor kurzem aus dem
Auslande um Auskunft über diese Angelegenheit empfing, die Herren Kollegen
aufmerksam machen auf zwei Publikationen der «Rijkscommissie van advies in zake het
Biblio-theekwezen», die in den letzten Jahren erschienen sind. Erstens hat die genannte
Kommission versucht mehr Uniformität in die Art des Katalogisierens zu bringen. Die
Königliche Bibliothek und die Universitätsbibliotheken richteten sich dabei nach den
von Tiele gegebenen Regeln, jedoch mit nicht immer unbedeutenden Abweichungen;
grössere Verschiedenheiten noch zeigte das Verfahren der Volksbibliotheken, der
«Open-bare Leeszalen». Vor einigen Jahren nun hat die Kommission Regeln zum
Katalogisieren festgestellt; die Absicht ist, dass diese Regeln als Leitfaden für neu zu
gründenden Bibliotheken dienen sollen und dass die älteren, so weit das möglich sein wird, ihr
System in die hier angegebene Richtung umbiegen. Auch werden diese Regeln
allgemein befolgt beim Unterricht, den die Kurse zur Ausbildung von Assistenten und
Direktoren der Volksbibliotheken vermitteln. — Eine zweite Publikation, die
vergangenes Jahr veröffentlicht worden ist, gibt ausführliche Regeln für das Klassifizieren
der Titel im Autorskatalog; sie ist ebenfalls bestimmt als Leitfaden und als Anleitung
zu grosserer Uniformität auch in dieser Beziehung.

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