- Project Runeberg -  Nordisk tidskrift för bok- och biblioteksväsen / Årgång XIX. 1932 /
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(1914-1935)
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222 BRUNO CLAUSSEN

länder gehalten, und auch die spätere Verwendung dieser Type in den
Niederlanden könnte auf eine niederländische Herkunft Snells hinweisen. Aber
wir besitzen eine Nachricht, welche einen Aufenthalt Snells im Sommer 1483
in Greifswald als unmöglich erscheinen lässt. Collijn1 hat darauf
aufmerksam gemacht, dass des Mester Johann bokebinder, welcher am 2. Juli 1483
im Lübecker Rat gegen einen fremden Buchführer klagt, mit dem Drucker
Johann Snell identisch sein muss. Damit könnte der Aufenthalt Snells in
Greif s wald nur wenige Wochen betragen haben, womit die Immatrikulation
an der Universität nicht in Einklang zu bringen ist. Auch sonst spricht
Alles für den in Rostock immatrikulierten Johann Snell aus Einbeck,
während Beziehungen Snells zu Greif s wald bisher ganz unbekannt sind.

Durch das Erscheinen der Registerbände zur Rostocker Matrikel2 bin
ich darauf aufmerksam geworden, dass in ihr ausser dem im Jahre 1481
immatrikulierten Johann Snell noch weitere Johann Snell vorkommen.3 Der
älteste, aus dem Jahre 1449 (Bd. 1, S. 86 b), kommt hier nicht in Frage.
Darauf folgt 1481 Johann Snell aus Einbeck und als dritter, unter dem 14.
Mai 1484, ein Johann Snelle de Malchin (Bd. 1, S. 237 b), auf den schon
Collijn4 aufmerksam gemacht hat. Da es sich hier um einen
Mecklenburger handelt, würden sich die Beziehungen des Druckers Snell zu den
Rostocker Michaelisbrüdern gut erklären lassen. Aber auch gegen diesen
Johann Snell spricht, dass er schon 2 Monate nach seiner Immatrikulation in
Rostock wieder in Lübeck anwesend gewesen sein müsste, als das
Schossregister im Juli 1484 in Lübeck aufgestellt wurde,5

Eine weitere Immatrikulation eines Johann Snell erfolgte in Rostock
am 17. Oktober 1489. Die Eintragung lautet (Bd. 1, S. 252 a): »Johannes
Snelle d[e]d[i]t II. mr. XVII. die». Das Fehlen eines Herkunftsortes bei der
Eintragung ist sehr auffallend, da sonst immer in der Rostocker Matrikel
der Ort oder das Land der Herkunft angegeben wird. Es kann sich auch
nicht um einen Einheimischen handeln, da diese stets als Intraneus
bezeichnet werden und ausserdem von der Gebühr befreit waren. Erklären lässt
sich das Fehlen der Herkunftsortes nur so, dass es sich hier um die
Wiederimmatrikulation eines Mannes handelt, der schon früher in Rostock war.
Da eine zweite Immatrikulation bei dem erst 1484 immatrikulierten Johann

1 Katalog der Inkunabeln der Kgl, Bibi. in Stockholm, T. II, H. 1, S. 8, Anm. 1.

2 Die Matrikel der Universität Rostock hrsg. von Ad. Hofmeister, Bd. 6 u. 7.
Rostock 1922.

3 Im Ganzen sind bis zum Jahr 1831 12 Johann Snell in Rostock immatrikuliert
* A. a. O , S. 6, Anm. 2.

5 Bruns in NTBB. II (1915), S. 236 u. 257.

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