- Project Runeberg -  Den svenska centralregeringens utveckling till kollegial organisation i början af sjuttonde århundradet (1602-1634) /
iv

(1902) [MARC] [MARC] Author: Nils Edén
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Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - Résumé: Die schwedische Zentralregierung in ihrer Entwicklung zur kollegialen Organisation am Anfang des 17. Jahrhunderts (1602—1634)

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IV NILS EDÉN
Regiment. Er besass keinen Sinn für eine feste Beamtenorga-
nisation. Indessen hat er eine solche Organisation dadurch vor-
bereitet, dass er die Selbständigkeit des Adels beschränkte und
ihn unter die Botmässigkeit der Königsmacht brachte sowie damit
dessen Umbildung zum Beamtenstand ermöglichte.
Sein Sohn Gustav Adolf inaugurierte seine Regierung durch
eine Auseinandersetzung mit den Reichsständen zu Nyköping
1611—12. Er entsagte den Ansprüchen seines Vaters auf Steige-
rung der militärischen Dienstleistungen des Adels, und in den
jetzt erlassenen Adelsprivilegien erscheint der Adel definitiv
als Beamtenstand, indem der König gelobte, die höheren
Ämter künftig nur mit Edelleuten besetzen zu wollen. In der
allgemeinen »Versicherung» des Königs wurden diese Ämter
Reichsämter genannt, und zwar versprach der König, sie mit
einem festen Gehalt auszustatten und ihre Inhaber nicht ab-
zusetzen, wofern dieselben nicht gesetzmässig dazu verurteilt
würden. Es erfolgte denn auch sofort die Ernennung von
mehreren solchen Reichsbeamten. Hiermit hatte das Königtum
sich ernstlich zu organisieren begonnen; und zwar waren die
Ämter nicht Amtsposten im persönlichen Dienste des Königs,
sondern wirkliche, freilich dem König vollständig untergeordnete
Staatsämter.
Die Entwicklung der Organisation unter Gustav Adolf lässt
sich in zwei Perioden scheiden. Während des ersten Jahrzehnts
(1612—21) gelangt der Grundsatz, dass die Regierungsorgane
feste Behörden sein sollen, auf. immer zahlreicheren Gebieten
zum Durchbruch, und es werden zwei vollständige Kollegial-
behörden (Reichskollegien) organisiert. Auf dem Reichs-
tage von 1614 genehmigen die Stände den Vorschlag des Königs,
dass die höchste Richtergewalt einem Hofgericht, mit fest-
angestellten Beamten als Assessoren (darunter an erster Stelle 4
Reichsräten) und regelmässigen Sitzungsperioden, übertragen wer-
den solle. Im Jahre 1618 ferner wird eine Kammerordnung
entworfen, in welcher die Reichsrechnungskammer als ein
vollständig geordnetes, von einem Schatzmeister und fünfKammer-
räten geleitetes Kollegium erscheint. In der Kanzlei beginnt man,
sowohl die Anzahl als auch die Aufgaben der Sekretärsposten genau
zu bestimmen. Den Vorschriften der Kammerordnung gemäss

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