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erzürnet worden, daß Er mittelst eines im Jahre
1609. abgelassenen Mandats befohlen, daß alle
Finnen und Lappen, welche der Zauberey
überwiesen würden, und nicht davon abstehen
wolten, am Leben gestrafet, andere aber, auf
welchen man einen gegründeten Verdacht in
diesem Stücke hätte, des Landes verwiesen
werden solten. So hat fast für 100. Jahren
der alte Druntheimische Bischof Erich
Bredahl (der von 164. bis 1672. im Bischöflichen
Amte gestanden, und dahero bey seinen vielfältigen
Visitationen und Reisen den elenden
Zustand der Lappen und Finnen besser als jemand
seiner Vorfahren kennen lernen) sich derselben
Unterweisung und Bekehrung beydes schrift-
und mündtlich ernstlich angelegen seyn lassen;
so gar daß er auch, als er wegen Feindlichen
Einfalls seinen Bischof Sitz auf einige Zeit
verlassen, und sich tiefer in das Stift begeben
müssen, verschiedene Studenten und Scholaren,
welche ihm aus Druntheim gefolget waren,
auf die Felsen ausgesandt, von denen man aber
endlich erfahren, daß sie alle entweder
gewaltthätiger Weise, oder auch durch Hunger und
Kälte ums Leben gekommen, ohne bey den Lappen
etwas ausgerichtet zu haben. Nach seiner
Heimkunft veranlassete er noch weiter, daß die
Lappen zu Besuchung der jährlichen Märckte
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