- Project Runeberg -  Danmark-Norges Traktater 1523-1750 med dertil hørende Aktstykker / Andet Bind. 1561-1588 /
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(1907-1933) [MARC] With: Laurs Laursen
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Nr. 13. 1570. 13. Dec.
terlandts sampt der geistlichen jurisdiction, demgleichen die er
legung der funf und siebenzig tausendt taler auf maess, zeit und
stell, wie obstehet, eins gegen das ander, am siebenden Junii
one vorzugk wircklich volnzogen, erlegt, und die heuptleute,
voigte und befelichaber, denen die eroberte und eingenommene
heuser und empter in befelich und vorwaltung gegeben, wie
derumb abgefurdert und von dem andern theile, dem sie zu
stendig, mit eignen dienern besetzt, vorsehen und bestellet werden.
15. Nachdem es aber mit den abgenommenen acht schiffen
die gelegenheit hat, das die Kon. W. zu Dennemarck dieselbe nit
alsbaldt nach geschehener einandtwortung aus dem konigreich
Schweden in wircklichen besitz und vollenkommenen gewaldt
erlangen kan, sondern auf windt und wetter, damit sie ablauf
fen konnen, muss gewartet werden, und wan dieselbe erst auf
den siebenden Junii eingeantwurtet oder abzulauffen gestattet
und doch windt und wetters halben daran vorhindert, das haus
Elsburgk aber alsbaldt durch die einantwortung in der Kon.
W. zu Schweden volkommenen gewaldt ubergeben wirdt, in
beider stuck einantwortung eine ungleicheit sein wurde, so ha
ben die Konigliche Schwedische abgesandten, auf unser, der
commissarien, handlunge, gewilligt, das dieselbe schiff, das ge
schutz und zubehorunge den koniglichen Dennemarkischen be
felichabern auf den neunzehenden monatstag Aprilis schirst
sollen eingeantwurtet und gefolget werden, und die befelichaber
mechtig sein, wan sie mit ausreittung der schiffe gefertiget und
gelegenheit haben, ihres gefallens, one aufhalt und vorhinder
nus nach dem reich Dennemarck damit abzulauffen.
16. Es haben sich aber dakegen die konigliche Denne
marckische abgesandten vorpflichtet, das auf furgehende beider
Kon. W. confirmation und volziehung des alhie behandelten
und beschlossenen friedenvortrages der Kon. W. zu Schweden
gewalt- und befelichabern auf den siebenden monatstag Junii
hernach das haus Elsburgk obberurter gestalt wiederumb ge
wislich auch solle abgetretten und eingeantwurtet werden; und
im fall solche abtrettung und einantwurtung des hauses nicht
erfolget, das sie, die gesandten, alsdan vorfugen wollen, das
mehrberurte 1 acht schiffe sampt dem geschutz und zubehorunge,
1 R: mehrbemelte.

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