- Project Runeberg -  Danmark-Norges Traktater 1523-1750 med dertil hørende Aktstykker / Andet Bind. 1561-1588 /
308

(1907-1933) [MARC] With: Laurs Laursen
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308 1572. 17. Juni og 19. Juli. Nr. 18.
leibzucht zu haben, biss die neuen gefelle und einkunften er
langt; auch wo etwas versetzt oder verpfendt, dasselbig wider
einlosen und entfreyen, domit Ihre L. angedeutte gutter und
heuser bequemlich zu besitzen und zum besten zu geniessen
und zu gebrauchen.
5. Unsere nachkommen sollen auch verpflichtet sein, Ihre
Liebe bey solchem widdumb getreulich zu schutzen und wider
menniglichen zu recht zu vertretten und aller ansprach zu be
nemen, dorinnen kein ånderung oder ringerung furzunehmen
oder zu verstatten.
6. Darzu soll Ihre L. behalten und unweigerlich folgen
derselbigen kleider, kleinodien, geschmuck, silbergeschir, bar
schaft und was Ihrer Liebden vorehrt und geschenckt und
sonsten dieselbig zu uns gebracht inhalts der register und ver
zeichnus, als derhalben aufzurichten, neben dem, was Ihre
Liebe von ihrem hern vater und frau muttern ererben auch in
ihrern frauenzimrner mehr ersparen und gezeugen oder sonst
zu eigen erlangen mocht, mit welchem allem Ihre Liebe nach
derselbigen gefallen und willen ohne menniglichen hinderung
und eintrag zu walten und zu gebahren.
7. Darentjegen sollen obberurte embter und gutter auf Ih
rer Liebden todtsfall, den der getreue Gott zu langen zeitten
zu verhueten gnediglichen geruhe, an uns und unsere nach
kommen, koninge zu Dennemarcken, alsbaldt onn menniglichs
eintrag und aufhalt kommen und verfallen sein. Darzu soll
auch aller haus- und vorraht, so vie] Ihre L. bey solchem
widdumb zeit der annehmung lauts der inventarien, so desfals
aufzurichten, befunden, uns und unsern nachkomen zum besten
gelassen werden.
8. Im vhall sich aber Ihre Liebde nach unserm todtlichen
abgang wider verheyraten wurde, soll Ihre L. schuldig sein,
das verschrieben leibgut und widdumb gentzlich abzutretten
und zu verlassen, und Ihrer Liebden von unsern nachkommen
dargegen ihr eingebrachter brautschatz und darzu so vieL als
sich derselbig erstreckt und gewesen, sampt den cleinodien,
kleidern \ silbergeschier und anderm, so oben Ihrer L. zu be
halten und zu folgen nachgegeben, entricht, gelassen und dar
1 O forbigaar: kleidern.

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