- Project Runeberg -  Danmark-Norges Traktater 1523-1750 med dertil hørende Aktstykker / Tredie Bind. 1589-1625 /
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(1907-1933) [MARC] With: Laurs Laursen
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34 1589. 17. Sept. Nr. 2.
die nutzung nach anzal der zeit erstattet werden. Und sollen
unsere, herzog Heinrich Juliussen, erben schuldig sein, unser
gemahl bey solchem Ihrer L. leibgut und morgengabe zu schut
zen und handtzuhaben.
10. Es sollen aber solche schlosser und embter wieder1
unsere erben, die fursten zu Braunschweig und Lunenburg,
nicht gebraucht, noch jemandts anders derselbigen ofnung ge
stattet oder bey jemandts anders schutz und schirm noch einige
einigung bey andern gesucht oder von ihnen angenommen
werden.
11. Und ob bemelte unsere schlosser und embter durch
kriegsleufte oder sonsten eingenommen, oder auch auf andere
wege davon etwas entzogen wurde, das unser gemahl ihre jahr
liche nutzung davon nicht konte haben, welchs Gott gnedig
lichen abwenden wolle, so sollen unsere erben schuldig sein,
Ihrer L. mit einem andern gelegnen und so gutten widdumbs
sitz und nutzung zu versorgen und erstattung zu thuen, bis
solang Ihre L. vielgemelte schlosser und embter ohne verkurtz
ung wieder bekommen und erstattet werden mochten.
12. Wurde sich auch zutragen, das unsere zukunftige ge
mahl unsern thodt erleben und sich wiederumb verheyraten
wurde, so soll in unserer, herzogen Heinrichen Juliussen, erben
willen stehen, Ihrer L. von demselbigen leibgut abzufinden,
nemblich also, das sie Ihrer L. wiederumb herausgeben die
funf und siebenzig tausent thaler zugebracht heyrathgeldt und
darzu noch funf und siebenzig tausent thaler gegenvermachung
zeit ihres lebens versichern und verzinsen. Darzu hat Ihr L.
ihren geschmuck, kleidung, cleinodien, silbergeschir und anders,
was sie uns zugebracht und in ihrem frauenzimmer erzeugt hat,
oder Ihrer L. gegeben wirdt, zu behalten. Und damit soll Ihre
L. von ihrem leibgeding gentzlich abgekauft sein, doch die jehr
lichen funfzehen tausent thaler morgengabe vorbehalten, wie
solchs in vorgedachter 2 unser morgengabeverschreibung weitter
versehen ist.
13. Wann auch wir, konig Christian, werden unserm freunt
lichen lieben vettern und schwagern, herzogen Heinrichen Ju
1 O: weder. 2 R: obgedachter.

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