- Project Runeberg -  Danmark-Norges Traktater 1523-1750 med dertil hørende Aktstykker / Tredie Bind. 1589-1625 /
79

(1907-1933) [MARC] With: Laurs Laursen
Table of Contents / Innehåll | << Previous | Next >>
  Project Runeberg | Catalog | Recent Changes | Donate | Comments? |   

Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - Danmark-Norges Traktater 1589—1625 (Traités du Danemark et de la Norvége 1589—1625) - Sider ...

scanned image

<< prev. page << föreg. sida <<     >> nästa sida >> next page >>


Below is the raw OCR text from the above scanned image. Do you see an error? Proofread the page now!
Här nedan syns maskintolkade texten från faksimilbilden ovan. Ser du något fel? Korrekturläs sidan nu!

This page has never been proofread. / Denna sida har aldrig korrekturlästs.

79
1596. 20. Juli.
Nr. 6.
erhaltung der grentzen oder ander gerechtigkeit halben furfallen
mochten, auf unser oder unserer erben eigen unkosten ohne ei
nige verhinderung oder abgang Ih. L. verschriebenen widdumbs
nutzung hiemit unsern erben, herzogen zu Schleswigk, Holstain,
vorbehalten sein.
5. Uber dis haben wir uns allerseits weitter mit einander
freundtlicb verglichen, das auf begebenen fall, wan hochgemel
ter unser kunftigen hertzliebten gemahlin das leibgedinge ein
gereumt wTirt, die ambtleute und dienere von Ihr. L. aus ihrer
cammer selbst besoldet1 und unterhalten werden sollen, wie es
Ihr. L. dazumahl am gefelligsten sein und sie dieselbigen be
handelen, bestellen und annehmen wirt. Und sol Ihr. L. macht
haben, solliche ambtsdienere ihres willens und gefallens zu ent
urlauben und zu bestellen, doch das solliche jeder zeit darzu
verordnete zu vorsehung der grentzen und was der hohen ob
rigkeit anhanget, qualificieret und tuglich sein.
6. Und da bey der einandtwortung der embter und an
schlege der register befunden wurde, das gemelte misere schlos
ser und embter an jåhrlichen gewissen nutzungen und einkom
men, wie obgemelt, die funfzehen tausendt thaler nicht tragen
oder erreichen konten, so sol der mangel oder abgang mit an
deren landtguttern aus den negstangelegenen embtern dan also
balt ersetzet und erstatet werden.
7. Darzu wollen wir herzog Johan Adolf unser zukunf
tigen gemahlin funfzehen tausendt thaler heubtgelt zu einer
morgengabe verschreiben und versicheren, davon I. L. jahrlich
funf von jedem hundert, und also in einer summa sieben hun
dert und funfzig thaler aus unserer cammer zu empfahen haben
soll, welliche Ih. L. auch jahrlich die zeit ihres lebens zu ge
warten und zu empfangen, wie wTir darob Ih. L. sonderbare
verschreibung und versicherung auf oberwehntes heubtgeldt der
funfzehen tausendt thaler und dahero ruhrenden zinsen geben
wollen der gestalt, do Ih. L. ohne leibeserben, wellichs Gott gne
diglich abwende, versterben und keine disposition, wrohin sol
lich heubtgeldt verwendet werden solte, hinder sich verliessen 2,
das dasselbige alsdan uns und unsern erben wiederumb heimb
1 KO: besolden. 2 GO. verlassen.

<< prev. page << föreg. sida <<     >> nästa sida >> next page >>


Project Runeberg, Sat Dec 9 19:16:38 2023 (aronsson) (download) << Previous Next >>
https://runeberg.org/danotrak/3/0091.html

Valid HTML 4.0! All our files are DRM-free