- Project Runeberg -  Danmark-Norges Traktater 1523-1750 med dertil hørende Aktstykker / Tredie Bind. 1589-1625 /
168

(1907-1933) [MARC] With: Laurs Laursen
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168 1602. 1. Maj. Nr. 11.
freyheiten und gerechtigkeiten bleiben und sie daruber keins
wegs beschweren oder beschweren lassen; aber die erbhuldigung,
ofnung, gemeine landtschatzung, bete, reise oder heerzug, folge,
landtordnung, malefitz und appellationsachen, auch die vorthei
digung 1 der irrungen, so zwischen den inlendischen und be
nachbarten zu erhaltung der grenitzen oder anderer gerechtig
keit halber furfallen mochten, auf unser oder unser erben eigen
uncosten — ohne einige vorhinderung oder abgang Ihrer L.
vorschriebenen widdumbsnutzung — desgleicben die lehnwar,
sollen hiermit unsern erben, hertzogen zu Sachsen, vorbehal
ten sein.
5. Und wir churfiirst Christian haben uns hieneben vor
uns und unsere erben auch vorpflichtet, uf begebenen fall, das
dem freulin das leibgeding eingereumbt wirdt, die ambtleute
und diener aus unser cammer zu besolden, jedoch das dem
freulin allwege frey stehe, solche underhaltung von unsern vor
ordenten zu empfahen und davon die ambtleute selbst zu be
solden, oder aber solchs die unsern zu entrichten zu lassen,
wie es Ihrer L. dazumahl am gefelligsten sein wirdt. Und soll
Ihrer L. macht haben, solche ambtdiener ihres willens und ge
fallens zu enturlauben 2 und zu bestellen, doch dass solche je
derzeit darzu vorordente zu vorsehung der grenitz und was der
hohen obrigkeit anhangt qualificirt und tauglich sein.
6. Und da gemelte unsere schlos, ambt und stadt an jehr
licher gewissen nutzungen und einkommen, wie obgemelt, die
funfzehen tausent thaler nicht austragen konten, so soll dassel
big aus unser cammer zu Dresden oder auch mit andern dar
nechst an belegenen guttern, die so viel austragen konnen, er
stattet werden; dafur unser ambt Langensaltza pro hypotheca
untersetzt werden.
7. Darzu wollen wir churfurst Christian unser zukunftigen
gemahlin mit funfzehen tausent tahler, davon Ihrer L. jehrlich
und alsobaldt von unserm churfurstlichen beylager an zu rech
nen sieben hundert und funfzig thaler aus unser cammer zu
empfhahen haben sollen, welche Ihre L. aych jehrlich die zeit
ihres lebens zu gewarten und zu empfangen, bemorgengaben,
O: vortheidung. 2 O: erlauben.

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