- Project Runeberg -  Danmark-Norges Traktater 1523-1750 med dertil hørende Aktstykker / Tredie Bind. 1589-1625 /
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(1907-1933) [MARC] With: Laurs Laursen
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Nr. 11. 1602. 1. Maj.
der gestalt wie wir darob unserer freundtlichen lieben gemahlin
sonderbare vorschreibung und vorsicherung auf oberwentes ambt
Langensaltza zugestellet haben.
8. So wollen wir auch obgemelte unser schloss und ambt
in baulichem wesen und also zurichten, das unser zukunftig
gemahl auf den fall, welcher im willen des Allmechtigen stehet,
ihre furstliche wohnung und wesen dar haben mugen. So soll
auch aller vorraht auf dem schloss und ambt Sangerhausen dar
gelassen werden, wie es zur zeit unsers absterbens befunden
wirdt.
9. Wann auch wir zu der zeit, das die rente und zinse
des schlosses und ambts noch nicht betagt wåren, tots halben
abgehen wurden, so soll unser gemahl so lang, bis die betagung
der zinse kombt, furstlich underhalten oder Ihrer L. die nutz
ung nach anzahl der zeit erstattet werden. Und sollen unsere,
churfurst Christians, erben schuldig sein, unser gemahl bey
solchem Ihrer L. leibgudt und morgengabe zu schutzen und zu
handthaben.
10. Es sollen aber solche schloss und ambt wieder unsere
erben, die herzoge zu Sachsen, nicht gebraucht, noch jemandts
anders derselben ofnung gestattet oder bey jemandt anders
schutz oder schirm noch einige einigung bey andern gesucht
oder von ihnen angenommen werden.
11. Und ob bemelte unsere schloss und ambt durch kriegs
leufte oder sonst eingenommen oder auch 1 auf andere wege 2,
wie auch solchs geschehen mochte, davon etwas entzogen wurde,
das unser gemahl ihre obgeschriebene jehrliche nutzung davon
nicht konte haben, welches Godt gnediglichen abwenden wolle,
so sollen unsere erben schuldig sein, Ihre L. mit einem andern
gelegenen und so gutten widdumbssitz und nutzung zu vorsorgen
und erstattung zu thun, biss so lange Ihre L. vielgemeltes schloss
und ambt ohne vorkurzung wieder bekommen und erstattet wer
den mochten.
12. Wurde sich auch zutragen, das unsere zukunftige ge
mahl nach unserm abscheide aus dieser weldt sich hinwieder
umb vorheyrathen wurde, so soll in unserer, churfurst Chri
1 O forbig.: auch. 2 O forbig.: wege

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