- Project Runeberg -  Danmark-Norges Traktater 1523-1750 med dertil hørende Aktstykker / Sjette Bind. 1665-1675 /
185

(1907-1933) [MARC] With: Laurs Laursen
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Nr. 10. 1667. 5. Marts.
gegen einen anderen mit Ihrer Ld. belieben verånderen oder
aus tragender liebe und treuhertziger affection und gewogenheit
verbessern wolten, soll uns und unsers freundlichen vielgelib
ten sohns Ld. solches freystehen, doch dass die verånderte gii
ter eben das, was der anschlag des obbesagten zum wittumb
benanten schlosses, ambts und giiter ertragen konnen, jåhrlich
ausbringen, auch an commoditåt und sonsten dem vorigen wit
tumb allerdings gleich sey. Imgleichen soll es mit deren an
weisung auch allen anderen, wie oben von vorgemelten wit
thumbsgutern versehen ist, gehalten werden.
17. Die ambtsbediente sollen in ihren diensten auch bey
beziehung des witthumbs continuiren und verbleiben. Do aber
unter denselben einer oder der ånder durch den zeitlichen todt
abgefordert oder sonsten einige verånderung und vacantz vor
fallen wiirde, stehet zu der princessen Ld. gefallen, an deren
statt andere aus unsern eingebornen unterthanen zu erledigter
bedienung wiederumb anzunehmen und zu bestellen.
18. Die kirchen- und scbuldiener, wie aueh die hardes
voigte und sonsten zur justitz gehorige persohnen bestellen wir
konig Friderich und unsere konigliche erbsuccessores an der
regierung bey dem witthumb, damit wir an unserer souverainen
macht und gewalt, so wohl in geistlichen als weltlichen, nicht
beeintrachtiget noch andere priester als der unverånderten Augs
burgischen confession zugethane eingesetzet und aufgestellet
werden.
19. Es sollen bey wurcklicher beziehung dero witthumbs
der princessen Ld. vermoge inventarii ihre cleynodien, silberge
schirr, kleyder, geschmiick, haussrhat und andere eigenthiimb
liche giiter ausgefolget werden. Und falss die beziehung dessel
ben zu der zeit, da die intraden und gefallen des leibgedings
noch nicht betaget, sich begebe und zutriige, so soll aller vor
raht an getraide, getråncke und was dergleichen in kiichen und
keller vor speise verbanden, bis zu den neuen gefallen darbey
gelassen, oder so viel, wo es mangelt, in andere wege ersetzet,
und also Ihre Ld. bis zu betagung der renten der gebiihr nach
proviantiret und versehen, auch die witthumbsresidentz an haus
geråthe und mobilien also eingerichtet und bestellet werden, dass
Ihre Ld. daran ihrem princesslichen stande nach keinen man
gel oder gebrechen finden noch haben mugen, woriiber auch

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