- Project Runeberg -  Danmark-Norges Traktater 1523-1750 med dertil hørende Aktstykker / Sjette Bind. 1665-1675 /
246

(1907-1933) [MARC] With: Laurs Laursen
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246 1667. 23. Okt. Nr. 13.
gelassen und auf verriick- oder erofnung des widdumbs wieder
eingereumet werden.
7. Es sollen aber Ihre Ld. alsdann die ambtleute und die
ner, daferne Sie deren einige in ihro particulier dienste anzu
nehmen verlangen, ans ihrer cammer besolden und vergniigen.
Solten aber besagte ambtleute zugleich in unsern 1 wiircklichen
diensten verbleiben, also dass wir 2 selbige in unsern 3 so publicq
als andern affairen gleich andern unsern 4 landtråhten gebrauch
ten, alsdann 5 bleiben wir erbietig, sothanen unsern 5 wurck
lichen landtraht und Ihrer Ld, ambtmann aus unser6 cammer
nach gewohnheit bezahlen zu lassen.
8. Es soll auch Ihre Ld. auf den ersten fall macht haben,
solchen ambtmann auch andere dienere ihres willens und ge
fallens zu entuhrlauben und zu bestellen, doch dass solche Jeder
zeit darzu verordnete zu versehung der grentzen und was dero
hohen obrigkeit anhanget qualificiret und tauglich sein.
9. Mit bestellung der kirchen- und schuldiener in die wit
thumbsåmbter gehorig soll es bey der in unsern fiirstenthum
ben hergebrachten gewohnheiten undt kirchenordnung allerdings
verbleiben; Ihrer Ld. aber, was vorige mit dergleichen åmbtern
beleibztichtigte herzoginnen hiebey zu thuen befuegt und berech
tigt gewesen, unbenommen sein undt gleichergestaldt also zu
stehen, doch dass unsere erben an der regierung an unserm
jure episcopali nicht beeintråchtiget, noch andere priester als
der ungeenderten Augspurgischen und reinen genandten Luthe
rischen confession und religion zugethaen eingesetzet noch auf
gestellet werden. Gesfaldt dann auch Ihrer Ld., wann Sie einen
hoffprediger und capellan zu bestellen gemeinet, es zwar frey
undt unbenommen sein, doch sollen dieselbe zuvorhero von
unseren general-superintendenten zum gewohnlichen examine
oder colloquio sistiret werden.
10. Ferner soll hochgedachte princesse Friderica Amalia
Ld. vor und in besitzung Ihrer Ld. witthumbs solche schloss
oder åmbter mit ihren pertinentien oder ichts davon, was in
den witthumb gehoret, wieder unsere erben, die herzoge zu
1 GO: unserer erben. s GO: sie. s GO: ihren. 4 GO: ihren
5 6 GO har i Stedet: sollen sie sothanen ihren. 6 GO: dero.

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