- Project Runeberg -  Danmark-Norges Traktater 1523-1750 med dertil hørende Aktstykker / Sjette Bind. 1665-1675 /
500

(1907-1933) [MARC] With: Laurs Laursen
Table of Contents / Innehåll | << Previous | Next >>
  Project Runeberg | Catalog | Recent Changes | Donate | Comments? |   

Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - Danmark-Norges Traktater 1665—75 (Traités da Danemark et de la Norvège 1665—75) - Sider ...

scanned image

<< prev. page << föreg. sida <<     >> nästa sida >> next page >>


Below is the raw OCR text from the above scanned image. Do you see an error? Proofread the page now!
Här nedan syns maskintolkade texten från faksimilbilden ovan. Ser du något fel? Korrekturläs sidan nu!

This page has never been proofread. / Denna sida har aldrig korrekturlästs.

500 1673, 10./20. Maj. Nr. 22.
sich jedesmahl findet, und die Herren Staten General uber ob
gedachte subsidien mit weitern ausgaben zu denselben nicht
beschweret werden.
8. Wegen der kriegsoperationen und wie dieselbe zum ge
raeinen besten zu fuhren, hat man sich verglichen, dass dieselbe
allemahl zwischen Ihr. Kon. Mat. oder demjenigen, welchem
Dieselbe das obercommando tiber dero volcker anvertrauen
werden, und der Herm Staten General gevollmåcbtigten, so zu
dem ende zu allen kriegsdeliberationibus mitzuzieben, sollen
concertiert werden. Und im fall einige operation zu beschiitzung
der Herrn Staten General landen und ståtten oder solcher orther,
die mit dero guarnison besetzet, oder auch zu recuperierung
derjenigen, so in des feindes gewalt gerathen seyn mochten, vor
genommen werden sollte, dass alsdann in den berathschlagungen
der Herrn Staten General gevollmåcbtigten sentiment, so weit
solches die kriegsraison zulassen wurdt, prævaliren und dem
selben gefolget werden soll. Daferne aber solche kriegsopera
tion Ihr. Kon. Mat. und dero reichen und landen securitåt, in
teresse und defension concerniren sollte, in solchem fall soll
Ihr. Kon. Mat. oder derselben gevollmåcbtigten gutdiincken und
meinung den vorzug haben, und so weit solches die kriegsrai
son zulassen wurdt, zur execution gebracht, auch darbeneben
beyderseits generalen und gevollmåcbtigten, wann entweder Ihr.
Kon. Mat. die Herrn Staten General oder auch diese Ihr. Kon.
Mat. assistiren, nach inhalt dieses tractats, umb demselben, so
viel die kriegsverrichtungen betrifft, in allem reciproce nachzu
leben, instruiret und beordret werden. Was aber die flotte an
langet, hat es in dem fall ebenmåssig bey dem anno 1666 er
richteten tractaten sein verbleiben; nur dass Ihr. Kon. Mat.,
wann es die noth erfordern mochte, und Deroselben in dero
eigenen reichen und landen keine gefahr bevorstiinde, auf der
Herrn Staten General begehren einen theil dero kriegsschiffe
biss zwanzig an der zahl mit der Herrn Staten General haupt
flotte bey Fleckeroe oder der Nåss in Norwegen zu conjungiren,
einwilligen und gehalten seyn wollen.
9. Daferne auch die assistentzvolcker bey wehrenden kriegs
ubungen einige dem feind zugehorige lånder in contribution zu
setzen gelegenheit bekommen wurden, sollen in solchem fall
die gehobene contributiones beyden hohen confoederierten zu
gleichen theilen zu gut kommen, jedoch hierunter nicht ver
standen werden, was der soldat in den qvartieren allda genies
sen wurdt, auch im ubrigen Ihr. Kon. Mat. an den versproche
nen subsidien deswegen nichts abgehen. Sonsten aber, da ent
weder Ihr. Kon. Mat. oder Dero""unterthanen der Herrn Staten
General volckern, oder auch die Herrn Staten General oder de
ren eingesessene den koniglichen trouppen einigen vorschub an

<< prev. page << föreg. sida <<     >> nästa sida >> next page >>


Project Runeberg, Sat Dec 9 19:17:20 2023 (aronsson) (download) << Previous Next >>
https://runeberg.org/danotrak/6/0512.html

Valid HTML 4.0! All our files are DRM-free