- Project Runeberg -  Danmark-Norges Traktater 1523-1750 med dertil hørende Aktstykker / Sjette Bind. 1665-1675 /
503

(1907-1933) [MARC] With: Laurs Laursen
Table of Contents / Innehåll | << Previous | Next >>
  Project Runeberg | Catalog | Recent Changes | Donate | Comments? |   

Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - Danmark-Norges Traktater 1665—75 (Traités da Danemark et de la Norvège 1665—75) - Sider ...

scanned image

<< prev. page << föreg. sida <<     >> nästa sida >> next page >>


Below is the raw OCR text from the above scanned image. Do you see an error? Proofread the page now!
Här nedan syns maskintolkade texten från faksimilbilden ovan. Ser du något fel? Korrekturläs sidan nu!

This page has never been proofread. / Denna sida har aldrig korrekturlästs.

503
1673. 10./20. Maj.
Nr. 22.
vollig zu eqvippiren, als auch dero armée zu lande biss auf
zwanzig tausend mann zu vergrossern und mit denselben nebst
der Herm Staten General jetzigen alliirten vorermeldter weise
wieder dero feinde wurcklich zu agiren verbunden seyn sollen,
auf welchen fall die vorigen artickeln dieses tractats alsdann
sollen applicabel seyn.
14. Nachdem aber die Herrn Staten General Ihr. Kon. Mat.
ausfuhrlich repræsentiren lassen, wie ihnen anjetzo mit denen
zu der im zwolfften artickel angefuhrter verfassung zugesagten
subsidien in bahrem gelde aufzukommen eine wahre unmuglig
keit seye, und dahero begehret, das Ihr. Kon. Mat. an statt
dessen ihre obligationes anzunehmen sich gefallen lassen moch
ten, so haben Dieselbe zwar dero zu dem stat der vereinigten
Niederlanden tragenden sonderbahren affection nach darein con
descendiret und, so lange Sie zu keiner wurcklichen assistens
sich verstehen, mit guten und gultigen obligationen sich ver
gniigen wollen, jedoch mit dem austrucklichen beding, dass die
Herrn Staten General den ersten termin zu der flotte, nemlich
hundert und funffzig tausend reichsthlr., fiinfzig tausend reichs
thlr. an bahrem gelde und hundert tausend reichsthlr. an aller
hand schiffsmaterialien nach jetzigem marcktgang, voraus be
zahlen, wie nicht weniger zum unterhait der volcker und der
flotte die obligationes, welche von Ihr. Kon. Mat. gevollmåch
tigten mit communication der Herrn Staten General so hoch als
muglich sollen verhandelt und verkaufft werden, allemahl auf
drey monathen anticipando richtig extradiren. Und weilen
solche obligationes fiir die darinnen enthaltene summa jetziger
zeit nicht konnen ausgebracht werden, sondern bey deren ver
handlung darauf zu veriieren seyn wiirdt, als sollen die Herrn
Staten General gehalten seyn, solchen verlust mittelst anderer
obligationen, welche Ihr. Kon. Mat. dero gelegenheit nach vor
oder nach dem kiinfftigen friedenschluss mit communication
der Herrn Staten General, wie obengemeldet, zu verhandeln frey
stehet, zu suppliren und zu ersetzen, ohne dass Ihr. Hochmog.
zu erstattung des bey verhandlung jetztbesagter obligationen von
supplement erfolgenden schadens weiter gehalten seyn sollen.
Daferne aber Ihr. Kon. Mat. nach inhalt des vorhergehenden
dreyzehenden artickels in wurckliche action zu tretten genothi
get wurden, und alsdann die behorige und stipulirte subsidien
auf obligationes nicht zu erlangen weren, sollen die Herrn Sta
ten General schuldig seyn, an deren statt die bahre gelder zu
verschaffen.
15. Damit auch die navigation auf Ihr. Kon. Mat. stroh
men umb de mehr gesichert seye, und der Herrn Staten Gene
ral eingesessene ihre commercien mit de weniger gefahr daselb
sten zu allen zeiten fortsetzen mogen, sollen Ihr. Kon. Mat. auch

<< prev. page << föreg. sida <<     >> nästa sida >> next page >>


Project Runeberg, Sat Dec 9 19:17:20 2023 (aronsson) (download) << Previous Next >>
https://runeberg.org/danotrak/6/0515.html

Valid HTML 4.0! All our files are DRM-free