- Project Runeberg -  Danmark-Norges Traktater 1523-1750 med dertil hørende Aktstykker / Sjette Bind. 1665-1675 /
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(1907-1933) [MARC] With: Laurs Laursen
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1673. 15./25. Aug.
Nr. 24.
Sachsen anwesender gesander herr von Gerstorff vorbracht, wie
dass vielhochstgedachte Ihre Churfurstl. Durchl. der accessions
handlung noch einigen anstand zu geben fiir diensam erachtet,
alldieweill das furstliche hauss Sachsen-Weimarischer linie gleich
fals in das foedus zu tretten nicht ungeneigt, und sie sich un
ter einander zuforderst wegen des qvanti der bundshiilfe und
sonsten zu vereinbahren hatten.
8. Achtens ist von Ihro Kays. Mat. wegen vorgeschlagen
worden, dass Ihrer Kon. Mat. zu Hispanien Burgundische lande
in das foedus mitaufgenornmen werden mochten. Mann hat
aber auch hierin dermahlen zu einigen schluss nicht gelangen
mogen, theils weil darauf nicht alle anwesende gesande instru
irt, theils dass wann die qvæstio an? mit bestand erledigt wer
den solte, mann zuforderst wegen ein und anderer vorgefalleneri
particularitåten zuverlåssige nachricht und erleuterung haben
miiste, und aber von Deroselben wegen sich dieser orten mit
genugsamber vollmacht noch zur zeit niemand angegeben.
9. Neundtens haben zwar Ihre Kays. Mat. auch zu bedencken
vorstellen lassen, wie das Lothringische und Nassauische resti
tutionswerck befdrdert, sodann dasjenige was wegen conserva
tion der statt Colln in dem foedere art. 18 versehen, werckstel
lig gemacht werden konte. Nachdem aber, so viel das Nas
sauische und Lothringische restitutionswerck belanget, mann
sich auf die Regensburgische handlungen und protocolla ledig
lich beziehen mussen, auch wegen der statt Colln keiner der
abgesanden wegen mangel instruction sich herauszulassen ver
mdcht, so ist dieser letztere als zu dem confoederationswerck
eigentlich gehoriger punct zu anderweitiger communication und
vernehmung ausgesetzet, und bleibet entzwischen billig bey
deme, was in foedere disfals schon versehen.
10. Zehendens hat man sich auch reciproce gegen einander
erboten, dass jeder von den hdchst- und hohen alliirten sich
mit seinem contingent zu ross und fuss in bereitschafft halten
wolte, damit bey jeden ereignenden fall einer dem andern das
jenige effective præstiren konne, wozu er krafft dieses foederis
verbunden. Und weilen Ihre Kays. Mat. zugleich vorstellen
lassen, wie das Sie die iibrige samentliche hochst- und hohe
confoederirte durch absonderliche schreiben ersucht, in anse
hung der gefehrlichen und geschwinden leufften ihre gevollmech

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