- Project Runeberg -  Danmark-Norges Traktater 1523-1750 med dertil hørende Aktstykker / Sjette Bind. 1665-1675 /
552

(1907-1933) [MARC] With: Laurs Laursen
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552 1674. 16. Jan. Nr. 25
unterschrieben worden, von Holland nicht ratificiert wiirden,
dasjenige præstiren, wie mann sich durch reassumirte tractaten
hieruber weiter wurd vergleichen konnen. Weswegen auch Ihre
Mat. bey denen General Staten alle zulångliche officia
anwenden wollen, damit wann oberwehnter tractat, dessen rati
fication von denen General Staten difficultiret wurd, nicht zur
perfection gelangen solte, die sacbe dannoch auf einen oder an-’
dern weg nach billigen dingen verglichen werden moge. Weilen
abei solches zu negotiiren und abzubandlen sich etwa noch
langer, als man wol vermeinet, verziehen konte, und ein oder
der ånder estat uber gegenwertige tractaten solche jalousie und
ombrage nehmen, dass dabero nocb vor den volligen schluss
des gantzen wercks dadurch leichtlich eines oder des andern
der hochsten confoederirten leut und landen einige gefahr zuge
zogen werden mochte, so verbinden sich beede hdchstgedachte
Ibre Keys. und Kon. Mat. Mat., dass im fall ein oder der ander
von beeden hochsten confoederirten auch zeit wehrender hand
lung, und ehe entweder vorangeregte Hollåndische tractaten ra
tificiert oder mann sich durch anderwertige reassumirte trac
taten auf einen oder andern tuss wiird verglichen haben, von
jemand, wer der auch seye, in denen in dem Braunschweigi
schen toedere eingenommenen und mitbegriffenen erbkonigreich
und landen, auch ratione hujus foederis, feindtlich angegriffen
werden solten, sie einander nicht alleine mit denen in dem beu
tiges tages geschlossenen publico recessu erwehnten neun tau
send mann, sondern auch mit mehrer und so grosser macht,
als sie immer werden aufbringen konnen, alsobald getreulich
zu hulff zu kommen. Und obwobln Ihre Keys. Mat. ferners
vor andere nichts gewisses versprechen konnen, so wollen Sie
doch so wohl bey der cron Spanien als denen Herm General
Staten mittelst nachtrucklicher remonstration, wie schådlich und
gefårlich es fiir das gemeine interesse seyn wurde, wann Ihre
Kon. Mat. solcher gestalt attacqviret werden solten, alle dien
liche officia anwenden, damit wann selbige dieser ihrer hierin
gethane declaration balber entzwischen auf solche mass und
weiss, wie hieoben gemeldet, von jemand, wer es auch seye,
feindtlich angegriffen werden solte, auch selbige mit einem
gleichmessigen und moglicbsten succurs Ihro Kon. Mat. zu hulff
zu kommen sich disponiren lassen mogen.

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