- Project Runeberg -  Danmark-Norges Traktater 1523-1750 med dertil hørende Aktstykker / Syvende Bind. 1676-1682 /
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(1907-1933) [MARC] With: Laurs Laursen
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438 1680. 29. Maj. Nr. 23.
bey interessirte parteyen, directe oder indirecte, solten angefein
det werden, wollen Ihre Kon. Mat. alsdan Ihrer Fiirstl. Durchl.
und Dero furstlichen hause allen miiglichen schutz und nach
driickliche assistentz zu leisten nicht ermanglen.
5. Zum fiinfften. Ob nun wol Ihre Fiirstl. Durchl. alles
droben ermelte zu der graffschafften besten wolmeinentlich iiber
nommen oder auch schon hernachmals zu facilitirung der sachen
gegen den widerpart in- oder ausserhalb rechts sich gar verneh
men liessen, als wan Sie erwehnte puncten zu Ihrer Kon. Mat.
nutzen in richtigkeit zu bringen rechts wegen und vermoge ge
troffener vertråge verbunden wåren, bedingen doch Ihre Fiirstl.
Durchl. hiermit feyerlichst, dass alles dergleichen, was fiir event
es gewinnen moge, Ihr, ihren erben und nachkommen nimmer
und auf keinerley weise zu einigem nachtheil oder præjuditz
angerechnet oder allegiret, viel weniger dahin ausgedeutet wer
den solle, als wan Ihre Fiirstl. Durchl. sich zu einiger recht
lichen eviction oder gewåhrschafft vorberiihrter lande oder ju
rium ipso facto vel proprio asserto obligat erkant. Mit welcher
reservation Ihre Kon. Mat. auch ihres hohen orts allerdings
friedlich sind und darneben fur sich, Dero erbsuccessores in der
regirung und lehenserben hiermit die feste versicherung und
versprechung thun, dass alles jenige, was Ihre Fiirstl. Durchl.,
Dero erben und nachkommen hierunter und sonsten den graff
schafften zu besten iiber sich zu nehmen und zu tentiren erbo
tig — ob schon der sachen success und ausgang nach wunsch
nicht erfolgete, oder auch der process ex facto judicis oder an
derer zufålle halber dergestalt ins stecken geriethe, dass er ent
weder gar nicht, oder doch nicht so balde zur endschafft ge
bracht werden konte — dennoch Ihrer Fiirstl. Durchl., Dero
erben und nachkommen nimmer zu einiger beschwerde, schaden
oder verantwortung solle missdeutet, viel weniger Ihr und ih
ren mitbenanten umb deswillen oder unter andern schein eine
rechts-schuldigkeit præstandæ evictionis aut reddendi pro rata
pretii noch einig ander præjudicium affingiret oder aufgeburdet
werden, damit Ihre Fiirstl. Durchl., Dero erben und nachkom
men deswegen auf alle falle frey und sicher bleiben konnen.
6. Zum sechsten versprechen Ihre Kon. Mat. die aus dem
vorigen hauptvertrage noch restirende einmal hundert tausend
reichsthaler in specie sampt denen von anfang des ein tausend

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