- Project Runeberg -  Danmark-Norges Traktater 1523-1750 med dertil hørende Aktstykker / Syvende Bind. 1676-1682 /
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(1907-1933) [MARC] With: Laurs Laursen
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490 1680. 12. Nov. Nr. 25.
vollig undt gåntzlich abgetragen und bezahlet worden, wobey
gleichwoll mit bedungen worden, dass uns und unseren succes
soren vorbehalten sein soll, beregte terminos zu anticipiren und
die zahlung in wenigern jahren zu thun, doch das solches 3
monaten vorhero gebiihrend notifieiret, auch die summa, so wir
zu anticipiren gedencken, dabey nahmhaft gemachet werde.
Undt damit vorhochstgemelt Ihre Kon. Mat. und Dero erb
successores solcher gelder und dass mit denen vorberiihrten
terminen alle jahr biss obberegte gantze summa vollig abgetra
gen, richtig eingehalten werden solle, desto mehr versichert sein
konnen, als setzen wir Deroselben zum wahren und bestån
digen unterpfandt unser landt und insul Fehmern mit allen
dazu gehorigen pertinentien, recht- und gerechtigkeiten, diensten,
hebungen undt gefållen, wie die auch nahmen haben mogen,
keine davon ausgenommen, also und derogestalt, dass in man
gel vorbeschriebener richtigen zahlung mehrhochstermelt Ihro
Kon. Mat. und Dero erbsuccessores solches landt undt insul
ohne eintzig unser verhindern und einrede so fort in possession
nehmen und, so viel die jåhrlich abtragende summa sich er
strecket, es nutzen und gebrauchen mogen, biss dieselbe der
alsdan restirenden gelder und zinsen richtig vergniiget und be
zahlet worden, alles vermoge vorbesagten tractats, mit welchem
diese obligation eine crafft und wiirckung hat, also dass beyde
nur eine summa in sich halten und vor eine verbindlichkeit zu
achten.
Wir verzeihen und begeben uns auch hiemit vor uns, un
sere successoren undt erben wolwissentlich und beståndigst
aller und jeden beneficien, exceptionen und behelfen, sie haben
nahmen wie sie wollen, so woll ins gemein als in sonderheit
dermassen, das wir uns derselben weder directe noch indirecte
zu keinen zeiten hierwieder gebrauchen wollen, alles ohne ge
fehrde.
Uhrkundtlich unter unser eigenhåndigen unterschrifft und
vorgetriickten fiirstlichen einsiegel.
Geschehen Gottorff den Novembris anni 1680.

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