- Project Runeberg -  Danmark-Norges Traktater 1523-1750 med dertil hørende Aktstykker / Syvende Bind. 1676-1682 /
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(1907-1933) [MARC] With: Laurs Laursen
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Nr. 26. 1681. 3./13. Jan. 507
tionen, die bereits intendiret seyn oder noch ferner intendiret
werden mochten oder kondten, allerdings frey und loss sprechen
wollen, *wie sie dan hiemit von Deroselben davon gåntzlich
frey und loess gesprochen werden 1, also dass dasjenige, was vor
diesem vorgangen, an denselben oder an denen ihrigen, sie
mochten hogstgedachter Ihrer Furstl. Gn. unterthanen oder un
ter anderer bohtmåssigkeit gesessen seyn, unter keinerley prætext
geahndet und revangiret werden soll.
4 2. Vierdtens haben Ihre Kon. Mat. aus gutem willen und
zu bezeugung ihrer gegen hogstgedachter Ihrer furstl. Gn. tra
genden freundschafft und estime versprochen, Deroselben eine
konigliche discretion zukommen zu lassen und solche wurck
lich abzutragen.
5. Endlich haben sich beyde hohe partheyen erklehret,
hinfiihro die zwischen ihnen und ihren prædecessoribus gepflo
gene gute und vertrauliche freund- und nachbarschafft ferner so
wohl unter sich selbst als ihren beyderseits habenden reichen
und landen unverbriichlich und aufrichtig zu unterhalten und
dawieder wie auch diesen vergleich in keine wege zu handeln,
wie sie dan auch beyderseits hogstgedachter Seiner Churfiirstl.
Durchleuchtigkeit, als durch Dero gute officia und interposition
diese misshålligkeiten verglichen und aufgehoben worden, nicht
allein die guarantie dieses vergleichs aufgetragen, sondern sich
auch dahin erklehret, dass wofern vorgedachter streitigkeiten
halber oder auch wegen dieser verglichenen puncten neue miss
verståndniissen und irrungen entstehen solten, sie derselben
explication und giitliche entscheidung hogstgedachter Ihrer Chur
fiirstl. Durchl. iibertragen, indessen aber nichts desto weniger
in freundnachbarlichem vernehmen unter sich continuiren und
solches auf allerley art undt wege zu cultiviren und zu vermeh
ren geflissen seyn wollen.
1 Tilføjet i DU. 2 Denne Artikel lyder i BU: Vierdtens haben
Ihre Kon. Mat. aus gutem willen und in vergniigter erinnerung der gegen Sie
von Ihrer Furstl. Gn. zu Munster wie auch weyland ihres antecessoris in sel
bigem stifft bezeugter willfåhrigkeit und erwiesener dienste zu bezeugung Ihrer
gegen hochstgedachte Ihre Furstl. Gn. tragender freundtschafft und estime ver
sprochen, Deroselben eine konigliche discretion tam rege quam principe dig
nam zukommen zu lassen und solche innerhalb jahrszeit wurcklich abzutragen.

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