- Project Runeberg -  Danmark-Norges Traktater 1523-1750 med dertil hørende Aktstykker / Syvende Bind. 1676-1682 /
543

(1907-1933) [MARC] With: Laurs Laursen
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Nr. 28. 1682. 31. Jan. 543
treulich, die hand zu bieten und, da es beyderseits fur notig
befunden werden solte, mit den waffen zu assistiren, damit ih
nen solche gelder, so viel einem jeden nach inhalt der voran
gezogenen tractaten annoch ruckståndig ist, fordersamst wurck
lich abgetragen werde; wobey jedoch verabredet worden, dass
Ihre Kon. Mat. sich in die zwischen der cron Spanien und Ihr.
Churfurstl. Durchl. wegen einiger von denen churfurstlichen fre
gatten hinweggenommenen Spanischen schiffen ohnlångst ent
standene differentien anderst als durch interponirung Dero offi
cien zu mesliren nicht gehalten seyn sollen.
18. Und gleich wie Ihre Churfurstl. Durchl. schon in dem
anno 1676 geschlossenen foedere sich verbunden, Ihrer Kon.
Mat. dahin behulfflich zu seyn, damit Deroselben wegen der
dem Romischen reiche im jiingsten kriege geleisteten ansehn
lichen und nutzbahren assistentz mittels einwilligung des be
gehrten Elbzolles und condescendirung in andere dero ange
legenheiten wiirckliche satisfaction gegeben werden mochte; also
geloben und versprechen Dieselbe nochmahln hiermit sowohl
bey dem keyser als dero herren mitchurfursten auch sonsten,
da es notig, alle kråfftige officia anzuwenden und aufs eusserste
daran zu seyn, damit solche so billige und wolverdiente satis
faction fordersamst wurcklich geleistet und zu dem ende Ihr.
Kon. Mat. so wol der vorangezogene Elbzoll bewilliget, als auch
in anderen Dero desideriis und angelegenheiten deferiret und im
ubngen auch Ihr. Kon. Mat. in eintreibung der quartiergelder,
welcher Deroselben einige reichsstånde und stådte noch schul
dig seind, keine hinderntis, sondera vielmehr alle beforderung
geschehen moge.
19. Dieses defensivbundnus soll zehen nach einander fol
gende Jahre wehren, und soll vor ablauf dieser Jahre von des
sen prolongation und verlångerung geredet und gehandelt werden.
20. Endlich ist beliebet und abgeredet, dass diese defensiv
bundniis von beyderseits hohen principalen, innerhalb zwey
monaten von dato anzurechnen, ratificiret und die ratificationes
gegen einander ausgewechselt werden sollen.
Zu mehrer urkund haben wir eingangs ernante commissarii
und plenipotentiarii von diesem biindnus zwey exemplaria ver
fertigen lassen, welche wir eigenhåndig unterschrieben auch mit
unseren pittschafften bekråfftiget.

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