- Project Runeberg -  Danmark-Norges Traktater 1523-1750 med dertil hørende Aktstykker / Ottende Bind. 1683-1689 /
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(1907-1933) [MARC] With: Laurs Laursen
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Nr. 4. 1683. 20./30. April. 113
schem reich nicht ausser augen gesetzet, sondern derselbe einen
weg als den andern nach miigligkeit befordert, aucb in die be
kante gute partey mehr und mehr reichsstånde gezogen werden
mogen, als haben Ihre Kon. Mat. in Franckreich sich dahin
erklåret, dass Sie zu Regensburg und sonsten abermahl den
frieden auf die bereits offerirte conditiones dem reich anbieten
wollen, mit dem anhang, dass Sie diejenige, welche sich dar
unter opponiren solten, fur ihre feinde halten und gegen die
selbe agiren wiirden, allermassen den aucb Ihre Kon. Mat. sol
ches nach dero convenientz und gefallen zu thuen Ihro vorbe
halten, dabey Sie doch nochmahlen versprechen, dass Sie
solchen fals die gute partey im reich und deren lande alle zeit
verschonen, aucb dasjenige, was Sie von den opponenten et
wan eroberen und in ihre gewalt bringen mogten, nicht vom
reich abreissen, sondern bey geschlossenem frieden wieder ab
treten und das reich nicht ferner verringeren oder schwåchen
wollen.
19 1. Beyde Ihre Kon. Mat. Mat. wie aucb Ihre Churfurstl.
Durchl. zu Brandenburg verbinden sich ebenmåssig, keine friedens
oder stillestandes-tractaten mit dem feinde ohn gemeinen consens
einzugehen, sondern in einer unzertrenlichen union von interesse
und freundschaft nicht allein, so lange die action wehren wird,
sondern aucb nachdem sie durch zulångliche und biindige trac
taten die billige satisfaction, welche sie verlangen mdchten, wer
den ei halten haben, zu verbleiben und einander dasjenige, was
bey erfolgenden friedens-tractaten so woll ins gemein als fur
einen jeden en particulier stipuliret und abgehandelt werden
mogte, vollig zu guarantiren, dergestalt das ihren gemeinen fein
den alle hofnung, die bimdnissen, welche Ihre Kon. Mat. und
Ihre Churfurstl. Durchl. mit einander so woll durch die vorige
tractaten als aucb krafft dieser articulen aufgerichtet, jemals zu
trennen gantzlich benommen werde.
20. Cber welches alles der konig in Franckreich sich ver
pflichtet, seine garantie und genehmhaltuug innerhalb sechs
wochen å dato dieses oder ehender, wans muglich, Ihrer Kon.
Mat. zu Dennemarck, Norwegen und Ihrer Churfurstl. Durchl.
zu Brandenburg zu extradiren und auszustellen auch sonsten
allem demjenigen, so Er in denen mit Ihro Kon. Mat. zu Den
nemarck, Norwegen und Ihro Churfurstl. Durchl. zu Branden
burg vorhin schon aufgerichteten absonderlichen tractaten ver
sprochen und zugesagt, ein vollkommenes geniigen zu leisten.
ti 6 re at- zu Dennemarck, Norwegen und
Ihre Churfurstl. Durchl. zu Brandenburg diese nåhere alliantz
1 Art. 19 findes ikke i U

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