- Project Runeberg -  Danmark-Norges Traktater 1523-1750 med dertil hørende Aktstykker / Ottende Bind. 1683-1689 /
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(1907-1933) [MARC] With: Laurs Laursen
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Nr. 8. 1684. 16./26. Febr.
lichst herbeyzuschaffen, womit dan auch Ihrer Churfurstl. Durchl.
zu Colln zu schliessung dieses tractats verordnete herren com
missarii zufrieden gewesen, damit ein so heilsahmes werck da
durch nicht verzogert, sondern vor des Churbrandenburgischen
herrn abgesandten abreise festgestellet werden mochte.
2. Weiln auch vorbemelte beyde abgesandten, der konig
lich Dånischer and cburfurstlich Brandenburgischer, diesen
tractat nebst den articulis secretis ihrer boben herren principa
len noch vor der unterschrifft nicht konnen haben sehen lassen,
so reserviren sie hiemit hochstgedachten dero herren principalen,
daferne Dieselbe etwas dabey vor der ratification zu erinnern
oder zu endern, oder per articulos separatos beyzufugen tinden
mdchten, dass solches ihnen frey stehen solle, auf welchen fall
den auch Ihrer Churfurstl. Durchl. zu Colln ihre notturft sich
desfals reserviren.
3. Undt weiln in specie der koniglich Dånischer abgesand
ter wegen des quanti der mannschafft, so sein konig und herr
nach dem inhalt dieses foederis in beyden cråyssen zu steilen
hette, sich nicht instruiret befunden, und deshalben Ihro Kon.
Mat. der treye disposition daruber per expressum vorbehalten,
der Cburfurstlich Brandenburgischer abgesandter auch ebenmes
sig bezeuget, dass er specialiter darauf nicht instruiret were, so
haben zwar Ihre Churfurstl. Durchl. zu Colln solche reservation
placidiret, sich aber nicht weniger dabey vorbehalten, dafern
einer oder der ander von den hohen herren paciscenten in dem
quanlo einige enderung suchen oder machen wolten, dass auch
Sie alsdan an das ihrige nicht gebunden sein, sondern Ihro frey
stehen solte, auch dasselbe nach proportion zu åndern.
4. Auch ist guth gefunden, dass dieses foedus nach ge
schehener ratification, damit es desto mehrer etfect und nach
truck haben mochte, den benachbarten, als den Staten General
der vereinigten provintzen, dem fiirstlichen hause Luneburg,
der crohn Schweden, bevorab aber Ihrer Kon. Mat. in Franck
reich, als mit welcher die hohen herren alliirte in gutem ver
nehmen stehen, und andern, da man es dienlich befinden wiirdt,
zu ihrer nachricht communiciret werden solle, es sey dan, dass
bey der auswechselung der ratificationen man ein anders placi
diren solte.

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