- Project Runeberg -  Danmark-Norges Traktater 1523-1750 med dertil hørende Aktstykker / Ottende Bind. 1683-1689 /
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(1907-1933) [MARC] With: Laurs Laursen
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282 1684. 14. Juli. Nr. 14.
schen dato und Martini des 1686sten jahres in Liibeck an cou
ranter miintze in folgenden terminen ohnfehlbahr bezahlet, undt
zwar auf nechstkiinfftigen Martini dieses jahres dreyssig tausend
reichsthaler, auf Trinitatis des nechstfolgenden 1685sten jahres
zwanzig tausend reichsthaler, auf Martini des bemelten 1685sten
jahres zwanzig tausend reichsthaler, auf Trinitatis des 1686sten
jahres gleichfals zwanzig tausend reichsthaler undt endlich auf
Martini des gedachten 1686sten jahres zehen tausend reichstha
ler abgetragen werden sollen.
2. So haben auch Ihr. Kon. Mat. weiter allergnådigt ver
sprochen, dass Sie Dero im lande Mecklenburg befmdliche
trouppen ingesambt zwischen dato und den 24. dieses laufen
den monats Julij vollig aus dem lande, stådten, dorffern, pas
sen und gråntzen abfiihren undt das gantze land allerdings frey
und ohnbelegt evacuiren lassen, auch bey Ihr. Churfurstl. Durchl.
zu Brandenburg dero officia anwenden wollen, damit die chur
furstl. volcker ebenfals ab- und zuriick gezogen werden mogen.
3. Da aber wieder verhoffen vorbesagte terminen nicht
richtig eingehalten wiirden, behalten sich Ihr. Kon. Mat. bevor,
Dero nachståndige prætension aus dem herzogthumb Mecklen
burg durch Dero selbsteigene milice einzutreiben, wozu Sie dan
auch hiemit befugt und berechtiget sein sollen.
4. Hingegen begeben sich Ihr. Kon. Mat. bey erfolgender
richtiger bezahlung der verglichenen terminen aller und jeder
biss dato an das herzogthumb Mecklenburg wegen der vorbe
riihrten quartiersache habenden anspruche mit allergnådigstem
erbieten und koniglichen sichern versprechen, dass diessfals
keine fernere forderung noch prætension gemachet, auch ermel
tes herzogthumb gleich andern im heyligen Romischen reich
belegenen landen von allen exactionen, einquartierungen, sub
sistencen oder andern beschwerden befreyet bleiben und nach
bahrlich denen reichssatzungen gemess tractiret werden solle.
5. Im iibrigen ist auch von dem herm abgeschickten ver
sprochen worden, dass er eine formbliche obligation, so von
der regierung undt bevollmåchtigten der ritter- und landschafft
nomine des gantzen herzogthumbs unterschrieben, innerhalb 14
tagen iiber dieses alles anhero einliefern, auch des herrn her
zogen zu Mecklenburg Schwerin Furstl. Durchl. ratification in
nerhalb acht wochen hieriiber verschaffen wolle. Wohingegen

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