- Project Runeberg -  Danmark-Norges Traktater 1523-1750 med dertil hørende Aktstykker / Ottende Bind. 1683-1689 /
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(1907-1933) [MARC] With: Laurs Laursen
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Nr. 16. 1684. 10. Aug. 289
graven zu Oldenburg und Delmenhorst, abgesandten Hildebrand
von Horn, nachdem er sein creditif und Ihrer Kon. Mat. voll
macht Ihrer Zarrischen Mat. abgegeben, haben beyderseits etz
liche bejMen reichen und herschafften angelegene sachen ein
miitig abgeredet und festgestellet:
1. Dass inskunftige, wenn Ihre Kon. Mat. belieben werden,
an uns, grossen herren, an Ihre Zarrische Mat. dero gesandten,
abgesandten und courirern abzusenden, und solche erwehnte
gesandten, abgesanten und courirer an Ihr. Zarrischen Mat.
hoffe ankunffts oder abscheids audiens nehmen oder mit gehei
rnen råthen und andern ministern in conferens treten werden,
besagte gesanten, abgesanten und courirer, so fort sie an den
von Ihr. Zarrischen Mat. dazu gedestinirten ort oder an den
eingang dei leichscantzeley kommen werden, den degen abzu
legen und so wohl bey ihrer ankunfft als abscheits audiens fur
Ihi ei Zanischen Mat. mit unbedecktem haubt und ohne degen
zu erscheinen sollen gehalten sein. Wie den auch alle und
jede Ihrei Zanischen Mat. gesandten, abgesanten und courirer,
sich m dergleichen fallen bey Ihr. Kon. Mat. befindende, ein
gleiches zu thun verbunden sein sollen.
2. Gleichfals ist abgeredet, dass beiderseits, so wohl Ihrer
Zanischen Mat. als auch Ihrer Kon. Mat. gesanten, abgesanten
und courirern und dero bey sich habenden hoffjunckern und
andern bedienten anstat allerhandt victualien und getrancks von
den gråntzen ab biss wieder dahin auf der hin- und herreise,
wie auch gleichergestalt die zeit, welche sie sich an Ihrer Zar
rischen oder Kon. Mat. hoffen aufhalten werden, tåglich an
geldt folgendes eingereichet werden soll, als nemlich grossen
und gevollmåchtigten gesanten 50, abgesanten 10 und courirern
5 rthir. m specie, ausgenommen wasser, holtz und licht, und
sollen ihnen beiderseits bekvåhme und gute logimenter einge
rauraet werden, wie auch auf ihrer hin- og herreise den ge
santen 100, den abgesanten 30, den courirern 15 fuhren. Im
fall aber beiderseits gesanten, abgesanten und courirern belieben
mochle an statt erwentes geldes victualien und mundtkost zu
nehmen, sollen ihnen selbige zufolge nachfolgendes aufgesetztes
gegeben werden:

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