- Project Runeberg -  Danmark-Norges Traktater 1523-1750 med dertil hørende Aktstykker / Ottende Bind. 1683-1689 /
612

(1907-1933) [MARC] With: Laurs Laursen
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612 1689. 16. Juli. Nr. 24.
Ihro originaliter extradiret, undt dagegen eine abschrifft in be
glaubter form dem furstlichen hause Anhalt ausgefolget werden,
wie beyderseils konigliche und fiirstliche ministri sich desfals
weiter zu vergleichen haben.
6. Damit auch alles umb so vielmehr ans dem grunde ab
gethan und bevorab die wegen der herrschafft Jever hiernechst
beruhrter massen entstandene irrungen vollig gehoben und hin
geleget werden mochten, so haben Ihre Fiirstl. Durchl., aus be
sonderm respect und begierde, Ihr. Kon. Mat. hohe affection
undt freundschafft zu conserviren, sich erboten und anheischig
gemachet, verbinden sich auch nochmahls hiemit frir sich und
dero mitbeschriebene, eines fiir alles an Ihre Kon. Mat. zu
Dennemarck, Norwegen ein hundert tausend reichsthaler, undt
zwar zwantzig tausend reichsthaler gleich bey wechselung der
koniglichen und furstlichen haubt- oder principalratification die
ses vergleichs, ferner zwantzig tausend reichsthaler auf nechst
folgenden ostern 1690 undt sodan weiter 1691, 1692 undt 1693
auf heyligen drey konige tag, jedes mahl zwantzig tausend reichs
thaler an guter grober courant miintze, wie selbige alsdan in
der Stadt Bremen gange und gebe sein wiirdt, richtig und ohne
fehl zu Oldenburg gegen Ihr. Kon. Mat. quitung an dero bevoll
måchtigte zu erlegen und auszahlen zu lassen. Immassen zu
Ihr. Kon. Mat. undt dero successoren sicherheit die intraden
der gantzen herrschafft Jever, so viel deren hierzu von nohten,
vor obbeschriebene summa verhaftet bleiben, umb daraus die
zahlung in casum moræ ohne des furstlichen hauses Anhalt
wiedersprache oder opposition zu suchen und zu beschaffen.
7. Gleich wie nun Ihr. Furstl. Durchl. zu Anhalt vor sich
und ihre mitbenandte obiges alles festiglich versprochen, auch
nochmals hiemit versprechen und aufrichtig zu adimpliren er
botig sind, also haben hinwiederumb Ihre Kon. Mat. zu Denne
marck, Norwegen fiir sich und dero successores allen und jeden
auf die herrschafft Jever und deren zugehorige giihter ratione
dominii utilis bisshero gemachten, oder noch hinferner zu
machenden anspriichen, wo dieselbe auch herriihren mogen,
salvo taraen eventualis substitutionis jure, wovon in folgendem
9ten articulo breitere meldung geschiehet, vollkomlich renun
cyret, wiederholen auch solche renunciation hiemit nochmals
dergestalt und also, dass solche allerseits ohne einige ausnahme

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