- Project Runeberg -  Danmark-Norges Traktater 1523-1750 med dertil hørende Aktstykker / Niende Bind. 1690-1693 /
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(1907-1933) [MARC] With: Laurs Laursen
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208 1691. 10. Sept. Nr. 8.
zu verreysen oder zu dergleichen behuff mit adelicher aufwart
tung zu versehen seyn mochte, wollen wir in gedachten åmb
tern oder anderen daran gelegenen orthern an ritterdiensten die
versehung und anweisung thun lassen, dass Ihr. Lbd. dero bo
ben stande und reputation gemess damit genugsamb versorget
seyn konnen, Auch soll auf solchen fall aller vorrath an ge
treyde, getråncke und was dergleichen in kuchen und keller
vor speise verbanden biss zu denen neuen gefållen darbey ge
lassen oder so viel, wo es mangelt, in andere wege ersetzet,
und Ihr. Ld. biss zu betagung der renthen furstlich unterhal
ten, das vieh und haussgeråthe aber auf ein richtig verzeich
niis und inventarium darbey gelassen und auf verriick- oder
erofnung des witthumbs wieder eingereumet werden.
7. Ingleichen sollen alsdenn die ambtleuthe und diener
aus unser des churfurstens oder unserer erben cammer besoldet
werden, und der princesse freystehen, solche unterhaltung von
unseren verordneten zu empfahen und davon die beambten
selbst zu besolden oder aber solches durch die unserigen ihnen
entrichten zu lassen, wie es Ihr. Lbd. am gefålligsten seyn wird.
8. Es soll auch Ihr. Lbd. macht haben, solche ambtsdie
ner ihres willens und gefallens zu enturlauben und zu bestellen,
doch dass solche jederzeit darzu verordnete zu verzehung der
grentzen und was der hohen obrigkeit anhanget, qualificiret und
tauglich seyn.
9. Mit bestellung der kirchen- und schuldiener, in die wit
thumbs-åmbter gehorig, soll es bey denen in unserm curfursten
thumb hergebrachten gewohnheiten und der kirchenordnung
allerdings verbleiben, Ihrer Lbd. aber, was vorige mit eben de
nen åmbtern beleibzuchtigte churfurstinnen hierbey zu thun be
fugt und berechtiget gewesen, unbenomraen seyn und gleicher
gestalt also zustehen. Doch dass wir an unserm jure episcopali
nicht beeintråchliget, noch andere priester als der unverånderten
Augspurgischen und reinen genannten Lutherischen confession
und religion zugethane eingesetzet noch aufgestellet werden.
Gestalt denn auch Ihr. Lbd., wenn Sie einen hoffprediger und
capellan zu bestellen gemeynet, es zwar frey und unbenommen
seyn, doch sollen dieselbe zuvorhero vor unser consistorium zum
gewohnlichen examine oder colloquio sistiret werden.
10. Ferner soll hochgedachter princesse Sophia Hedwig Ld.
vor und in besitzung Ihrer Ld. witthumbs solches schloss oder
åmbter mit ihren pertinentien oder ichtes davon, was in den
witthumb gehoret, niemand anders offnen noch in schirm oder
gewall geben oder in einige einung ziehen oder verbinden ohne
consens und specialerlaubniiss unser Johann Georgens, churfur
stens zue Sachsen, oder unserer nachkommenden erben, wie denn
Ihr. der princesse Ld. auch die weder mit entlehnen oder mit

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