- Project Runeberg -  Danmark-Norges Traktater 1523-1750 med dertil hørende Aktstykker / Niende Bind. 1690-1693 /
294

(1907-1933) [MARC] With: Laurs Laursen
Table of Contents / Innehåll | << Previous | Next >>
  Project Runeberg | Catalog | Recent Changes | Donate | Comments? |   

Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - Sider ...

scanned image

<< prev. page << föreg. sida <<     >> nästa sida >> next page >>


Below is the raw OCR text from the above scanned image. Do you see an error? Proofread the page now!
Här nedan syns maskintolkade texten från faksimilbilden ovan. Ser du något fel? Korrekturläs sidan nu!

This page has never been proofread. / Denna sida har aldrig korrekturlästs.

294 1692. 11. April. Nr. 13.
ihre handlung nach erwehnter insul und sonsten deswegen ge
sperret, oder sonst einiger schade, hindernuss und aufenthalt ihr,
ihren leuten, schiffen und giitern deshalben ferner zugefuget
werden solle.
3. Dass wir danebst die ernstliche verfiigung thun wolten,
dass die obgedachter Brandenburgischen compagnie von unserm
gouverneur auf St. Thomas weggenommene gitter und waaren
in eadem qualitate et quantitate derselben restituiret, das schiff,
die Churprinzessin genandt, sambt dem provenu und desselben
ladung oder was sonst an Brandenburgischen effecten angehal
ten seyn mochten, augenblicklich wieder lossgegeben und die
hierzu erforderte ordres in originali sampt zweyen copiis au
thenticis der Brandenburgischen Africanischen compagnie unver
zuglich ausgestellet werden solten, damit sie selbige mit denen
jetzo segelfertig liegenden schiffen nach unser insul St. Thomas
fortsenden und daselbst gebuhrend insinuiren lassen konne. Da
auch keine oder nicht so viel guter und waaren daselbst zu be
kommen seyn mochten, dass die vollige restitution der wegge
nommenen vorbesagter massen in natura gescheben konne, dass
wir mit jetzterwehnten nach St. Thomas abgehenden Branden
burgischen schiffen solche anstalt und disposition machen wol
ten, dass den Churbrandenburgischen principal-bedienten auf
der insul der abgang entweder mit andern der Churbranden
burgischen compagnie anståndlichen waaren nach dortigen
landespreiss oder auch mit baarem gelde in stiicken von achten
erstattet, und zwar wie fiir das gantze quantum der weggenom
menen waaren 16,000 rthlr. stipuliret worden also darnach die
zahlung dessen, so nicht in waaren kan geliefert werden, pro
portioniret werde.
4. Damit auch hinkiinfftig zwischen beyden corapagnien
keine neue streitigkeiten erwachsen, sondern denenselben ein
vor allemahl aus dem grunde abgeholffen werden moge, dass
deswegen mit dem ehesten ein nåherer vergleich zwischen uns
und Ihrer Durchl. und Ld. gelroffen werden. Indessen aber
sich unser gouverneur sampt iibrigen unseren bedienten auf be
sagter insul aller prætension und anspruchs auf die Branden
burgische compagnie enthalten, und wie Ihre Durchl. und Ld.
die ihrige dahin anweisen wollen, dass sie ermeldten unsern
gouverneur und anderen bedienten woll und friedlich begegnen

<< prev. page << föreg. sida <<     >> nästa sida >> next page >>


Project Runeberg, Sat Dec 9 19:18:29 2023 (aronsson) (download) << Previous Next >>
https://runeberg.org/danotrak/9/0306.html

Valid HTML 4.0! All our files are DRM-free