- Project Runeberg -  Danmark-Norges Traktater 1523-1750 med dertil hørende Aktstykker / Niende Bind. 1690-1693 /
390

(1907-1933) [MARC] With: Laurs Laursen
Table of Contents / Innehåll | << Previous | Next >>
  Project Runeberg | Catalog | Recent Changes | Donate | Comments? |   

Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - Sider ...

scanned image

<< prev. page << föreg. sida <<     >> nästa sida >> next page >>


Below is the raw OCR text from the above scanned image. Do you see an error? Proofread the page now!
Här nedan syns maskintolkade texten från faksimilbilden ovan. Ser du något fel? Korrekturläs sidan nu!

This page has never been proofread. / Denna sida har aldrig korrekturlästs.

390 1693. l./ll. Febr. Nr. 18.
gende harmonie undt wohlstand defendiret und erhalten wer
den konnen, dero behuef auch die hande nicht eher sincken
lassen, hiss das denen fiirsten undt standen des reichs hierunter
zugefiiegtes præjuditz wieder abgethan, die sachen auf den fuess
und die norm der giildenen bull und des instrumenti pacis
Westphalicæ gåntzlich reducirt, und alles hinwiederurab in den
vorigen standt gesetzet worden.
6. Neben deme 6tens wollen fiirsten undt stande ihr
absehen dahin richten, dass die dero furstlichen herkommen
undt persobnen zustehende ehren, wurden undt was dem an
hångig in altem hergebrachten stande undt durch dergleichen
einige zeithero sich deme entgegen ereigete und angemaste
neuerung in keine verringerung und abgang gerathen mogen,
einfolgentlich dessen so wohl bey reichs- und andern versamb
lungen, als auch am kayserlichen, koniglichen, chur-furstlichen
und andern dero mitstånden hdffen, undt wo es sonsten die ge
legenheit mit sich bringen mochte, iiber dero gewohnlichen
stelle im gehen und sitzen, titulatur, tractirung ihrer gesand
ten und andern Ihro gebiihrenden ehren und respecten, und was
sie diessfals andern hohern undt niedern zu leisten haben,
festiglich und bestandig halten.
7. Weylen auch 7tens beym reichs-convent seither eini
gen jahren sich mehrmahlen geåussert, dass ein chur-Maint
zisches reichs-directorium sein directorial-ambt in annehm- und
anhorung derer ihm im nahmen eines gantzen collegii oder des
sen mehrer stande beygebrachter conclusorum oder sonst von
ein undt andern eingewandten gravaminum wieder alle rechte
und billigkeit, auch hergebrachte observantz zu nicht geringer
verkleinerung und despect der reichsfiirsten und stande refusi
ret; als soll alle dergleichen verweiger- und unternehmung, es
sey auch unter was prætext es immer wolle, inskiinfftig keines
wegs mehr geduldet, sondern so offt das munus directoriale ver
sagt wird, wieder denselben und dessen herren principalen mit
zureichenden kråfftigen mitteln so lange verfahren werden, biss
derselbe seinem ambt ein geniigen geleistet und die thåttige
verweigerung abgestellet habe.
8. Nicht weniger wollen 8tens fiirsten undt stande mit
angelegenem fleiss dahin sehen und trachten, dass die vermoge
alten herbringens undt krafft kayserlichen und des reichs be

<< prev. page << föreg. sida <<     >> nästa sida >> next page >>


Project Runeberg, Sat Dec 9 19:18:29 2023 (aronsson) (download) << Previous Next >>
https://runeberg.org/danotrak/9/0402.html

Valid HTML 4.0! All our files are DRM-free