- Project Runeberg -  Danmark-Norges Traktater 1523-1750 med dertil hørende Aktstykker / Niende Bind. 1690-1693 /
630

(1907-1933) [MARC] With: Laurs Laursen
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630 1693. 29. Sept. Nr. 27.
ins besondere versprochenen garantie die sache folgender gestalt
in der giite beygeleget imdt verglichen worden:
1. Soll zwischen vorhochstgedachter Ihr. Kon. Mat. zu Den
nemarck, Norwegen und dem durchleuchtigsten hausse Braun
schweig-Liineburg die vorige freundschafft und vertraulichkeit
hiemit erneuert undt restabliret, undt was obiger irrungen und
differentzien halben solcher zuwieder hine inde vorgegangen
mittelst diesen gåntzlich aufgehoben undt erloschen seyn.
2. Es erklåhret sich das durchleuchtigste hauss Braun
schweig-Luneburg dahin, dass selbiges die zu Ratzeburg in- und
ausserhalb der stadt gemachte fortifications-wercke demoliren
und damit so fort den tag nach ausgewechselter ratification die
ses traetats den anfang machen und ohnablåssig fortfahren, auch
solche demolition so schleunig als immer moglich, und zwar
långstens innerhalb drey wochen, bewerckstelligen lassen wolle.
3. Ferner erklåhret sich das durchleuchtigste hauss, dass
es stracks nach vollbrachter gåntzlichen demolition von Ratze
burg seine darinnen habende mannschafft nebst der artiglerie,
so selbiges hinein gebracht, heraus und zuriick in seine lande
iiber die Elbe ziehen wolle, jedoch ausser zweyhundert mann
zu behaubtung der possession des furstenthumbs, welche das
gesambte durchleuchtigste hauss Braunschweig-Liineburg sich
vorbehålt darinnen nach befinden zu verlegen.
4. Dahingegen erklåhren sich Ihr. Kon. Mat., dass Sie,
nach beschehener auswechselung der ratification dieses trae
tats, ihre im Sachsen-Lauenburgischen so wohl vor Ratzeburg
als uberall im lande habende trouppen zuriick in dero konig
reiche und lande ziehen, und damit den tag nach der ra
tification ebenfals den anfang machen und innerhalb vier tagen
das Lauenburgische vollig evacuiren wollen, biss auf zwey regi
menter zu pferde und sechs bataillonen zu fuess, welche bey
der artiglerie bleiben, aber auch långstens innerhalb vierzehen
tagen nach der ratification, wo nicht eher, nebst der artiglerie
aus dem lande vollig abmarchiren sollen, jedoch dass diese
zwey regimenter zue pferde und sechs bataillonen zu fuess aus
dem lande nicht mehr als das rauchfutter nehmen, das brot
aber nebst dem iibrigen unterhalt wollen Ihr. Kon. Mat. ihnen
reichen lassen. Indessen soll der ein- und ausgang in undt aus

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