Full resolution (JPEG) - On this page / på denna sida - Seiten ...
<< prev. page << föreg. sida << >> nästa sida >> next page >>
Below is the raw OCR text
from the above scanned image.
Do you see an error? Proofread the page now!
Här nedan syns maskintolkade texten från faksimilbilden ovan.
Ser du något fel? Korrekturläs sidan nu!
This page has never been proofread. / Denna sida har aldrig korrekturlästs.
176 A. Phalen,
wenn der Begriff des Widerspruchs bei Aristoteles und bei Hegel
genau dieselbe Bedeutung hätte. Es ist aber nicht schwierig zu
zeigen, dass dieses nicht der Fall ist. Der Aristotelische Wider-
spruch besteht, wie wir mehrfach bemerkt haben, darin, dass
dasselbe demselben in derselben Hinsicht und derselben Bedeutung
zukomme und nicht zukomme, resp. beigelegt und abgesprochen
werde; Beispiele dieses Widerspruchs geben die Urteile: A ist (in
gewisser Hinsicht und in gewisser Bedeutung) B und A ist (in
derselben Hinsicht und derselben Bedeutung) nicht B. Hegel drückt
dagegen im Anschluss an Kant den Widerspruch immer so aus,
dass einem Gegenstande A ein Prädikat B und zugleich dessen
Gegenteil, nicht-B, zukomme, oder noch einfacher so, dass das A
selbst ebensosehr Nicht- A ( —A) sei. Dieses ist aber mit dem
Aristotelischen Widerspruch nur unter der Bedingung identisch,
dass Nicht-A oder —A nichts Anderes bedeutet als das Leugnen oder
die Abwesenheit des Prädikates A. Stattdessen giebt aber Hegel
dem Nicht-A ausdrücklich eine positive Bedeutung; es ist sogar
ein Hauptsatz seiner Philosophie, dass das Negative ebensosehr
positiv ist. Wir werden später sehen, dass dieses in Betreff der
realen Negation ganz richtig ist, wie übrigens schon aus der Be-
trachtung der Kantischen Schrift über die negativen Grössen her-
vorgeht. Aber der Satz des Aristoteles gilt ausdrücklich nur der
formalen Negation; er wird also nicht umgestossen dadurch, dass
z. B. das Eine ebensosehr ein Vielfaches, das Sein für sich eben-
sosehr ein Sein für Anderes ist, oder wie sonst die vielfachen
Wendungen heissen, durch welche Hegel die Ungültigkeit des
Satzes des Widerspruches zu beweisen sucht. Vielmehr muss ihn
Hegel selbst nolens volens festhalten, um überhaupt etwas zu be-
weisen oder auch nur zu behaupten, denn indem er behauptet,
dass das Eine ein Vielfaches ist, leugnet er dadurch die Annahme,
dass es eine Einheit ohne alle Vielheit geben könnte.»’ Borelius
meint jedoch, dass Hegel beim Verwerfen des Widerspruchsgesetzes
in seiner von ihm gegebenen Form auch das Aristotelische Gesetz
zu verwerfen geglaubt hat. »Mit jener Anerkennung des Gegen-
satzes als eines notwendigen Momentes der Idee selbst wäre also
der Grundgedanke Hegels wieder in erneuerter Gestalt aufgenom-
men, hl ihrer ursprünglichen Form kann freilich die Philosophie
^ Über den Satz des Widerspruchs und die Bedeutung der Negation,
Leipzig 1881, S. 27—29.
<< prev. page << föreg. sida << >> nästa sida >> next page >>