- Project Runeberg -  Das Erkenntnisproblem in Hegels Philosophie, die Erkenntniskritik als Metaphysik /
181

(1912) [MARC] Author: Adolf Phalén
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Das Erkenntnisproblem in Hegels Philosophie. 181
falsch sind. Das Urteil: A ist B ist nur in seiner Vereinigung mit:
A ist nicht ß wahr. Das Urteil, das mit dem Urteil: A ist nicht B
vereinigt ist, ist doch eben das Urteil: A ist B, weshalb dieses
wahr sein muss. Als vereinigt mit dem Urteil: A ist B, ist es in-
dessen nicht weiter das Urteil: A ist B. Dieses ist daher nicht
wahr. Das Urteil : A ist B als mit dem Urteil : A ist nicht B vereinigt
ist demnach sowohl dasselbe als auch nicht dasselbe Urteil. Es ist
also sowohl wahr als falsch. Ein und dasselbe ist also sowohl
wahr als falsch, sowohl das Urteil: A ist B als das Urteil: A ist
nicht B sind gleichzeitig wahr und falsch.
Dieser Charakter des Urteils liegt, wie schon bemerkt wor-
den, auch darin, dass der Prozess die Selbstentwicklung der Idee
sein soll, ein Hervorgehn der späteren Begriffe aus den vorherge-
henden, ohne ein Fortgang in subjektiver Analyse zu sein. Der
Fortgang in der Methode war ja der, dass das Unmittelbare sich
selbst differenzierte und dann, indem es zu sich zurückkehrte und
sich auf sich bezog, die Differenz in sich aufhob. Hierin liegen ja
unmittelbar die Urteile, dass das Unmittelbare sowohl differenziert
ist als nicht ist, und dass die Differenz sowohl Unmittelbarkeit ist
als nicht ist. Wenn in der These und in der Antithese diese Urteile
geschieden sind, so sollen sie in der Synthese ein einziges sein, was
ja durch die Bewegung denkbar werden soll. Damit besteht indes-
sen der Widerspruch fort. Der Widerspruch liegt demnach in dem
Charakter des Prozesses als einer objektiven Analyse, in den Begrif-
fen an sich und gesetzt, in dem Charakter des Prozesses als einem
objektiven Übergange von Unmittelbarkeit zu Vermittlung usw. usw.
Dies geht, wie gesagt, aus der Behandlung dieser Begriffe, wie sie
hier gegeben wird, hervor. Zu behaupten, dass Hegel mit dem
Widerspruch als notwendigem Moment im Prozesse nicht eben den
logischen Widerspruch, die Wahrheit sowohl des Bejahens als des
Verneinens ein und desselben,, gemeint habe, hiesse daher so gut
wie jeden Gedankengang bei ihm aufheben.
Dasselbe Resultat ergiebt aach die Untersuchung seiner eige-
nen Behandlung des Widerspruchs. Der Widerspruch bestand ja
darin, dass die selbständigen Reflexionsbestimmungen, das Positive
und das Negative, durch ihr Anderes vermittelt sind und dieses
enthalten, indem sie zugleich durch das Nichtsein ihres Andern
dieses auch ausschliessen.^ Wir zitieren wieder: »Indem die selb-
ständige Reflexionsbestimmung in derselben Rücksicht, als sie die
1 Log. U, S. 55, 56.

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