- Project Runeberg -  Das Erkenntnisproblem in Hegels Philosophie, die Erkenntniskritik als Metaphysik /
198

(1912) [MARC] Author: Adolf Phalén
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198 A. Phalen,
vorfindet, und die Aufgabe darin besteht, dasselbe in Flüssigkeit
zu bringen, und den lebendigen Begriff in solchem totem Stoffe
wieder zu entzünden; ».* Der Begriff darf nicht wie in
der gewöhnlichen Logik als abstrakt bestimmt gefasst werden. Als
solcher ist er nur ein abstraktes Moment in der Vernunft.^ Auch
darf das Urteil nicht wie in der formalen Logik so betrachtet
werden, dass Subjekt und Prädikat als je für sich fertig ohne das
Andere aufgefasst werden, wobei man meint, dass sie in dem Ur-
teil auf eine äusserliche Weise verbunden werden. Man übersieht
hierbei, dass Subjekt und Prädikat ebensosehr verschieden sind,
vor allem aber das Verhältnis des Urteils zum Begriff, dass es die
Selbstdifferenzierung des Begriffs ist. »Das Urteil ist die Direm-
tion des Begriffs durch sich selbst.»^ Das Prädikat ist die eigene
Reflexion des Begriffs, der im Subjekt als unmittelbar ist, in sich.
» ;
_ das Prädikat dagegen als das Allgemeine erscheint als
diese Reflexion über ihn (den Begriff) oder auch vielmehr als dessen
Reflexion in sich selbst .»* Hiermit kann man vergleichen,
was z. B. betreffs der Entwicklung vom Sein zum Wesen gesagt wird.
Die Lehre vom Sein soll in dem Satz enthalten sein: »Sein ist We-
sen.» ^ Nun wird das Sein als sich in dem Wesen aufhebend
aufgefasst. In diesem Urteil ist es also das Subjekt selbst, das
sich zum Prädikat entwickelt, sich darin aufhebt. Da dies nun
auch in dem Wesen der Methode liegt, so gilt es für jedes Urteil.
Auf die gleiche Weise wird in der formalen Logik auch das Ver-
hältnis zwischen den Termini des Schlusses als ein nur äusserliches
aufgefasst. »Die Abstraktion, indem sie die Selbständigkeit der
Extreme festhält, setzt ihnen diese Einheit als eine ebenso feste
für sich seiende Bestimmtheit entgegen, und fasst dieselbe auf
diese Art vielmehr als Nichteinheit denn als Einheit.»^ Indessen
zeigt Hegels Weise, Begriff, Urteil und Schluss zu bestimmen, wie
ja auch zu erwarten war, wesentliche Übereinstimmungen mit der
der formalen Logik.
Diese letztere fasst den Begriff als eine Einheit von Bestim-
mungen. So sagt z. B. Drobisgh’, der wohl in diesem Fall auch
» Log. II, S. 3.
3 S. 34 und 50.
» S. 66, 67.
* S. 69.
» Log. I«, S. 115.
« Log. II, S. 117.
’ Logik, 3. Aufl., S. 10.

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