- Project Runeberg -  Das Erkenntnisproblem in Hegels Philosophie, die Erkenntniskritik als Metaphysik /
269

(1912) [MARC] Author: Adolf Phalén
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Das Erkenntnisproblem in Hegels Philosophie. 269
wahr, dass A B ist, so ist A B, und ist A B, so ist es wahr, dass
A B ist. Soll dies nun bedeuten, dass beim Fällen des Urteils
eine Regel befolgt ist, so wird die Bestimmtheit des Aufgefassten als
abhängig davon gedacht, dass die Auffassung davon eine bestimmte
Regel befolgt, dass die Auffassung ein bestimmter Kausalzusam-
menhang ist. Die Bestimmtheit des Aufgefassten wird abhängig
von der der Auffassung. Die Bestimmtheit der Auffassung ist aber
ihrerseits abhängig von der Bestimmtheit der Auffassung der Auf-
fassung, u. s. w. in infinitum. In jeder Auffassung muss also die
Auffassung selbst aufgefasst werden, u. s. w. in infinitum. Um den
Regress abzuschneiden, muss Subjekt-Objektivität angenommen wer-
den, dies aber führt, wie gezeigt worden, nur aufs neue zu einem
unendUchen Regress. Die Wahrheit eines Urteils kann demnach
nicht bedeuten, dass eine bestimmte Regel für die Vorstellungs-
verknüpfung befolgt ist. Soll nun der Gegenstand der Erkenntnis
der sein, wonach die Erkenntnis sich richten soll, um wahr zu
sein, so kann er nicht eine Regel für die Vorstellungsverknüpfung
sein. Man könnte einwenden, dass wir ja früher eben die Wahr-
heit als dem Auffassen zukommend bestimmt haben und also
selbst von diesem Argument getroffen werden. Hier ist dann aber
zu bemerken, dass wir nicht gesagt oder gemeint haben, die Wahr-
heit des Auffassens könnte ohne Rücksicht auf die Bestimmtheit
des Aufgefassten bestimmt werden. Dies wird aber als möglich
angesehen, wenn die Wahrheit in der Befolgung einer gewissen
Regel für die Vorstellungsverknüpfung liegen soll. Dann muss
auch in dieser Bestimmtheit der Auffassung die des Aufgefassten
gegeben sein, und das, was aufgefasst wird, muss duich die Be-
stimmtheit der Auffassung gegeben sein.
Das letztangeführte Argument gilt auch, wenn der Gegenstand
als ein Sollen gedacht wird. Auch in solchem Falle wird die Be-
stimmtheit des Aufgefassten abhängig von der Auffassung, von
dem Werte der Auffassung. Die Auffassung aber besitzt wirkhch
Wert nur, wenn die Auffassung der Auffassung Wert hat, u. s. w.
in infinitum. Dieses Argument gilt ebenso, wenn man sagt, dass
das Urteil, dass A B ist, nicht dasselbe ist wie die Auffassung,
dass A B ist, und dass dies, dass das Urteil wahr ist, bedeutet,
dass es mit einem Sollen übereinstimmt, wertvoll ist. Die Be-
stimmtheit dessen, worüber das Urteil gefällt wird, ist dann ab-
hängig von dem Werte des Urteils, das Urteil aber besitzt wirk-
lich Wert nur, wenn das Urteil über das Urteil Wert besitzt, u.

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